Jugendamt: Kreis zahlt als ob es den Vertrag gäbe

Diese Seite hatte dies schon vor der Ablehnung des Vertrages im Rat der Stadt angekündigt: auch wenn die Finanzvereinbarung für das Jugendamt nicht zustande kommt, wird der Kreis an die Stadt so zahlen, als gebe es den Deal. Insbesondere die Stadtpolitiker von SPD und Grünen hatten dem Kreis soviel politische Weitsicht nicht zugetraut. Juliane Rohrbacher und Martina Hassel hatten aus diesem Grund in der Sitzung des städtischen Jugendhilfeausschusses eine Tischvorlage zur Abstimmung gebracht, in der die Oberbürgermeisterin beauftragt wurde mit der Landrätin das Gespräch zu suchen mit dem Ziel einer entsprechenden Handlungsweise durch den Kreis.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Bettina Dickes längst eine grundsätzliche Zustimmung der Kreistagsfraktionen für diese Vorgehensweise bewirkt. Was absehbar war. Denn jedes andere Verhalten des Kreises hätte zusätzliche Risiken politischer und rechtlicher Art mit sich gebracht. So zu tun als ob hat für den Kreis den großen Vorteil jetzt von den besten Plätzen aus zusehen zu dürfen, wie das Thema in der Stadt weiterverfolgt wird. Indem sich der Kreis an das Verhandlungsergebnis mit der Oberbürgermeisterin hält, macht er die weiteren Streitigkeiten letztlich zu einer rein innerstädtischen Angelegenheit.

Und kann daher selbst bei einer gerichtlichen Niederlage nicht als Verlierer dastehen: denn wenn die Regelung von den Fachjuristen gekippt wird, dann ist es ja jene, die auch die Unterschrift der Dr. Kaster-Meurer trägt. Wie schlecht die OBin verhandelt hat (oder wie clever die Landrätin) macht deutlich, wenn man betrachtet, was passiert wäre, wenn die Oberbürgermeisterin dem – nach ihrer Darstellung – 1,5-Millionen-Euro-Vergleich – nicht zugestimmt hätte. Auf der Basis der alten Daten hatte der Kreis 3 Millionen gefordert, die Stadt null angeboten.

Auch dann hätte der Kreis um des lieben Friedens Willen und anderen guten Gründen seine Zahlungen nur um den Mittelwert zwischen null und 3 Millionen, eben jene 1,5 Millionen Euro, kürzen können. Das Verhandlungsergebnis hat also nur die Optionen der Stadt und der Oberbürgermeisterin beschränkt, nicht die des Kreises. Der Jugendhilfeausschuß des Kreises hat all das wohl erkannt. Und daher ohne große Diskussion einmütig die Beschlußvorlage 9/016/2020 durchgewunken. Darin wird für die Jahre 2020 und 2021 die Anwendung des von der Stadt nicht angenommenen Vergleiches zur Berechnungsgrundlage für die Abschläge bzw Zahlungen erklärt.