ver.di lehnt die Veränderung des Ladenöffnungsgesetzes ab

Einen von der CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Veränderung der verkaufsoffenen Sonntage (diese Seite berichtete gestern), lehnt die Gewerkschaft ver.di ab. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bestätigt, dass die bisherigen Regelungen nur anlassbezogene Öffnungen (wie z.B. traditionelle Feste oder Messen) erlauben. Anstatt sich nun endlich rechtssicher an das Gesetz zu halten, möchte die CDU dieses Gesetz nun einfach ändern. Somit soll pro Kalenderhalbjahr ein verkaufsoffener Sonntag möglich sein. Dies lehnt ver.di ab.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Jahr 2020, vier weitere Sonntage, davon einer an einem Adventssonntag, anlassunabhängig geöffnet werden können. Als Begründung werden auch hier die Umsatzeinbrüche infolge der Corona-Pandemie angeführt. In Rheinland-Pfalz können die Unternehmen von Montag-Samstag von 6:00-22:00 Uhr die Läden öffnen. In dieser Zeit bedienen und beraten die Kolleg*innen des Einzelhandels die Kundschaft gerne. Dann brauchen sie aber auch den einen Tag, den Sonntag, um sich gemeinsam mit ihren Familien zu erholen. Abschließend stellte Stefan Prinz, ver.di Gewerkschaftssekretär für den Handel, fest: „Die Kundinnen und Kunden in Rheinland-Pfalz benötigen keine längeren Öffnungszeiten – sie brauchen mehr Geld in den eigenen Taschen, um einkaufen zu können.“

Text: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich Handel