Aufgespiesst: Verstecken spielen mit Heike und Günni

Versuchen wir es lustig zu sehen. In der zurückliegenden Stadtratssitzung (27.8.2020) waren Dr. Heike Kaster-Meurer und ihr Ehemann bei zwei Tagesordnungspunkten im rechtlichen Sinne befangen. Die von der OBin als “Hauptsatzung” falsch etikettierte Geschäftsordnung des Stadtrates sagt in § 9 (“Ausschluss von der Beratung und Entscheidung”) Ziffer 5 eindeutig, was in diesen Fällen zu tun ist:

“Das Stadtratsmitglied, bei dem ein Ausschließungsgrund vorliegt, hat den Beratungstisch zu verlassen. Es ist berechtigt, sich bei einer öffentlichen Sitzung in dem für die Zuhörer/-innen bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufzuhalten”. Die Stadtratssitzung am 27. August 2020 fand im Großen Kursaal statt. Für diese Sitzung wurde der Saal selbst zu 100% für Stadtratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende reserviert. Das Publikum mußte, wie Stadtwerke-Geschäftsführer Christoph Nath und sein Stellvertreter Klaus-Dieter Dreesbach dies vorbildlich vormachten, mit der Presse auf der Empore Platz nehmen.

Damit ist klar, wo Heike und Günni hätten stehen oder sitzen müssen: weit weg von den Tischen, an denen politische Macht ausgeübt wird. Da selbst nur Minuten anhaltender Entzug beide vor offenbar unlösbare Aufgaben stellt, haben sie das gemacht, was leider von der Oberbürgermeisterin häufig zu berichten ist: sie haben sich nicht an die Regel gehalten. Statt nach oben zu gehen, stellten sie sich beide neben die Pfeiler, die am Rand des Saales stehen. Ganz unzweideutig handelt es sich nicht um einen für Zuhörer*Innen vorgesehenen Bereich des Raumes. Dort hat sich natürlich in den drei Sitzungsstunden keine Zuhörerin und kein Zuhörer aufgehalten.

Regeln gelten auch für OBin und Gatte

Von dort kann allerdings genau das geschehen, was in mehreren Urteilen des für Bad Kreuznach zuständigen Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (OVG) als zu unterbindendes Problem beschrieben wird: eine wie auch immer geartete Einflußnahme auf das Geschehen im Sitzungssaal. Und sei es auch nur durch Blickkontakt. Diese Rechtsprechung mag frau als kleinkariert ansehen (was der differenzierten, anspruchsvollen und nachvollziehbaren Begründung des Gerichtes nicht gerecht wird). Aber es handelt sich um ganz eindeutige Regeln, die schlicht zu befolgen sind. Auch von der Oberbürgermeisterin und ihrem Gatten.

Kameraeinsatz führt zu Stehplatzveränderung

Denn auch wenn Heike und Günni das anders sehen: vor dem Gesetz sind wir alle gleich. Um das Fehlverhalten im Bild dokumentieren zu können, versuchte der Fotograf von verschiedenen Positionen aus die Eheleute Kaster-Meurer neben bzw hinter den Säulen abzulichten. Natürlich ist es gelungen. Auch wenn es ein fröhliches Versteckspiel war, denn sobald die Kamera auftauchte, veränderten beide ihren Stehplatz, um genau das zu verhindern. Vergeblich versteht sich.