Leserbrief des Kay Maleton

Wahlberuhigung oder Sinneswandel: Anfang der Woche gab unsere Oberbürgermeisterin bekannt, dass sie sich für eine prioritäre Behandlung der Rheinhessenstraße eingesetzt habe. Nun, bereits mit Schreiben vom 21.11.2017 hatte Sie dies angekündigt und mitgeteilt, dass ein Ergebnis durch den LBM innerhalb eines halben Jahre vorliegen würde. Zuletzt wurde durch den LBM der 31.12.2018 in Aussicht gestellt. Letztendlich sind jetzt seit Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes (26.01.2017) fast 2 Jahre vergangen und passiert ist nichts.

Stadt zur Instandsetzung verpflichtet

Außer dass die klassifizierten Stadtstraßen mit Ampeln, Kreuzungen, Kreiseln und 16 Bürgerstellungnahmen, der Rheinhessenstraße mit 192 Stellungnahmen vorgezogen wurde. Deshalb drängt sich bei mir der Verdacht auf, dass diese erneute Ankündigung lediglich ein wahlberuhigende Wirkung entfalten soll. Insbesondere deshalb, da zu den weiteren Problemen wie Straßenschäden, Lkw-Belastung usw. keine Stellung bezogen wurde. Aber hier ist die Stadt gefordert. Zum einen obliegt es der Stadt nach vorliegender Instandsetzungsvereinbarung die Straßenschäden zu beseitigen und die Dämpfungsmaßnahmen vorzunehmen.

Stadt darf entscheiden

Zum andern ist die Stadt nach Landesverordnung befugt, auch bei klassifizierten Ortsdurchfahrten und entsprechenden Verfahren zu entscheiden, welche Verkehrszeichen anzubringen sind. Bei Beseitigung der Straßenschäden bitte aber keine Flickschusterei mit etwas Teer, der durch die Kehrmaschine wieder entfernt wird. Denn zum Leidwesen müssen die lärmgeplagten Anwohner dieses Schauspiel obendrein noch bezahlen. Nun gut.

Lediglich Absichtsbekundungen

Der Einsatz für die Tempo 30 ist ein erster lobenswerter Schritt. Doch darüber ist ein Maßnahmenkatalog mit entsprechenden Zeitplan erforderlich, in dem alle Problem aufgenommen, überprüft und nachfolgend nach Lösungen gesucht wird. Ansonsten bleibt es lediglich bei Absichtsbekundungen, welche der Wähler zu bewerten hat.

Kay Maleton, denk-mal e. V. Bad Kreuznach

Bürgerbeteiligung unerwünscht

Zum Lärmaktionsplan hatten ursprünglich 208 Bürger Stellung genommen. Davon entfielen 192 Stellungnahmen auf die Rheinhessenstraße und hiervon 74 auf unmittelbar betroffene Anwohner. Darüber hinaus gibt es vor Ort keine Ampeln und nur einen Zebrastreifen. Neben diesem mehrheitlichen Bürgervotum hätte sich auch aus verwaltungsökonomischen Gründen, eine vorrangige Umsetzung des Lärmaktionsplanes gerade zu aufdrängen müssen.

Wilhelm- statt Rheinhessenstrasse

Stattdessen kommt nun die innerstädtische Wilhelmstraße (B48), mit niedrigerer Lkw-Quote, zahlreichen Ampeln, Kreuzungen und Abbiegespuren in den Genuss der Tempo 30 Beschränkung. Somit wird zum einen das mehrheitliche Bosenheimer Bürgervotum mit Füßen getreten und zum anderen durch Fehlplanung mal wieder Geld und Zeit verschwendet. Glücklicherweise obliegt es aber der Stadt nach Landesverordnung und entsprechenden Verfahren darüber zu entscheiden, welche Verkehrszeichen wo anzubringen sind.

Geschwindigeitsüberwachung

Denn allein Tempo 30 in der Rheinhessenstraße ist nur 1 Schritt zur Besserung.Dazu müssen eine Geschwindigkeitsüberwachung, die Überprüfung eines LKW-Durchfahrtsverbotes, die Beseitigung der Straßenschäden und eine Dämpfung der Kanaldeckel und Dohlen kommen. Für letztere empfehle ich die Dämpfungsringe der Firma BeDoga im 50er Pack für 3,45 €/Stück.

OBin soll Versprechen einlösen

Auf dieser Grundlage fordere ich die Oberbürgermeisterin auf, ihr Versprechen endlich einzulösen und die Rheinhessenstraße nun wirklich mit oberster Priorität zu behandeln. Die lärmgeplagten Anwohner erwarten eine verbindliche Zusage mit entsprechenden Zeitplan und keine wahlkampfgesteuerten Sonntagsreden.

Kay Maleton, 2.Vors. denk-mal e. V. Bad Kreuznach