Altenbamberg und Hochstätten treten aus dem Schulbezirk der Grundschule BME aus

Die wichtigste Information vorweg: die Änderung gilt nur für Neueinschulungen ab dem Schuljahr 2020/2021. So ist sichergestellt, dass dadurch kein Schulwechsel bereits eingeschulter Kinder erzwungen wird. Auslöser ist ein Antrag der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Dieser lautet, dass die der Verbandsgemeinde angehörigen Ortsgemeinden Altenbamberg und Hochstätten aus dem Schulbezirk der Grundschule Bad Münster am Stein Ebernburg herausgenommen werden sollen. Der Schulbezirk der Grundschule Feilbingert soll um das Gebiet der Ortsgemeinde Altenbamberg und der Schulbezirk der Grundschule Frei-Laubersheim um das Gebiet der Ortsgemeinde Hochstätten erweitert werden.

Die beantragte Schulbezirksänderung bedeutet für die Grundschule Bad Münster am Stein Ebernburg eine Einschränkung im gesetzlichen Sinne. Daher muß die Stadt beteiligt werden. Der ist die Zustimmung leicht gefallen. Denn die Beschulung von Kindern von außerhalb des Stadtgebietes bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung, für deren Ausgleich es keine Regelung gibt. Weil der Stadtrat im März, April und Mai nicht tagte, traf die die Stadtkasse entlastende Entscheidung der Stadtvorstand. Der besteht aus der Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer, dem Bürgermeister Wolfgang Heinrich und dem Beigeordneten Markus Schlosser.

Die Eilentscheidung und ihre Begründung im Wortlaut:

“Der Stadtvorstand spricht sich für die Herstellung des Einvernehmens (§ 62 Abs. 1 SchuIG) bzw. des Benehmens (§ 91 Abs. 2 Satz 2 SchuIG) gemäß der Aufforderung der ADD Koblenz zum Antrag der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach auf Änderung der Schulbezirke aus.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz – Außenstelle Schulaufsicht – hat uns mit Schreiben vom 1. Oktober 2019 über den Antrag der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach in Kenntnis gesetzt. Dieser lautet, dass die der Verbandsgemeinde angehörigen Ortsgemeinden Altenbamberg und Hochstätten aus dem Schulbezirk der Grundschule Bad Münster a. Stein Ebernburg herausgenommen werden sollen. Der Schulbezirk der Grundschule Feilbingert soll um das Gebiet der Ortsgemeinde Altenbamberg und der Schulbezirk der Grundschule Frei-Laubersheim um das Gebiet der Ortsgemeinde Hochstätten erweitert werden.

Die Änderung soll nur für Neueinschulungen ab dem Schuljahr 2020/2021 gelten, so dass dadurch kein Schulwechsel bereits eingeschulter Kinder verbunden wäre. Da die Herstellung des Einvernehmens (§62 Abs.1 SchuIG) bzw. des Benehmens (§91 Abs. 2 Satz 2 SchuIG) nicht zum „Geschäft der laufenden Verwaltung” gehört, wird diese Empfehlung von dem dafür zuständigen Ausschuss getroffen.

Da die geplante Sitzung des Schulträgerausschusses am 18.03.2020 wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, kann eine Entscheidung, die eine Umsetzung wie gewünscht bereits für das nächste Schuljahr vorsieht, nicht länger auf unbestimmte Zeit warten. Die ADD Koblenz wartet auf unsere Mitteilung für das weitere Vorgehen. Die beantragte Schulbezirksänderung (§ 62 SchuIG) würde für die Grundschule Bad Münster am Stein Ebernburg eine Einschränkung der Schule im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 2 SchuIG darstellen, daher ist vom Schulträger das Einvernehmen (§ 62 Abs. 1 SchuIG) bzw. das Benehmen (§ 91 Abs. 2 Satz 2 SchuIG) zu erteilen.

Begründung der Zustimmung zur beantragten Einvernehmens- und Benehmensherstellung: Gemäß § 76 SchuIG soll die Schulträgerschaft mit dem Gebiet der Gemeinde einhergehen. Für die Stadt Bad Kreuznach bedeutet die Beschulung von Kindern von außerhalb des Stadtgebietes eine zusätzliche finanzielle Belastung, für deren Ausgleich es keine Regelung gibt. Da der Neubau einer siebten Grundschule in der Stadt Bad Kreuznach einen geänderten Zuschnitt der Schulbezirksgrenzen zur Folge hat, kann im Bedarfsfall der Grundschulbezirk BME den neuen Schülerzahlen angepasst werden”.