Weitere Verzögerung beim Lärmschutz in Bosenheim

In der Sitzung des Planungsausschusses (PLUV) im Sommer 2018 “hoffte” die Stadt laut Dr. Kaster-Meurer auf Ergebnisse “Ende des Jahres”. Nach vielmonatiger Schaffenspause. Damalige Begründung für den Zeitverzug: nur eine einzige Person bearbeitet in Koblenz die Anträge aus Dutzenden von Kommunen. Das Hoffnungmachen auf das zurückliegenden Jahersende war, wie sich jetzt herausstellt, nur eine Beruhigungspille der Oberbürgermeisterin.

Schon in der Sitzung des Stadtrates am 13.12.18, als zwei Dutzend BosenheimerInnen ihrer Forderung nach Verkehrslärmreduzierung in der Rheinhessenstrasse Nachdruck verliehen und Kay Maleton eine sachlich tiefschürfende Bürgerfrage stellte, mußte die OBin einräumen, dass eine schnelle Lösung nicht in Sicht ist. Diesen Eindruck hat sie jetzt in einer Presserklärung weiter vertieft. Wegen des “aufwendigen Verfahrens” sei mit dem Ergebnis vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) erst in “einigen Monaten” zu rechnen.

“Voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahrs 2019 soll” dann in der Strasse quer durch den Stadtteil Tempo 30 eingeführt werden. Angesichts dieser monatelangen Verzögerung fällt es Beobachtern schwer, die Behauptung der Oberbürgermeisterin, der LBM habe”den Antrag der Stadt auf Überprüfung für Tempo 30 bereits vorliegenden Anträgen aus anderen Kommunen vorgezogen”, Glauben zu schenken.

Die Stadt teilt weiter mit: “gibt die Koblenzer Behörde grünes Licht, kann das städtische Verkehrsamt Tempo 30 anordnen. „Ich bedauere die Verzögerung, aber wir sind auf höhergeordnete Stellen angewiesen. Sollte der Landesbetrieb sein Einverständnis geben, werden wir die Umsetzung schnellstmöglich realisieren“, verspricht Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.

Tempo 30 senkt Lärmpegel erheblich

Die Bosenheimer Rheinhessenstraße gehört neben der Rüdesheimer Straße, der Wilhelmstraße, der Salinenstraße und der Bad Münsterer Schlossgartenstraße laut dem Lärmaktionsplan der Stadt zu den am stärksten von Lärm belasteten Straßen in Bad Kreuznach. Eine kurzfristig umsetzbare und gleichzeitig spürbare Maßnahme zur Lärmminderung stellt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dar. So senkt Tempo 30 den Lärmpegel für die Anwohner erheblich.”