Ist Radon ein Risiko für den Bad Kreuznacher Bauboom?

Wohn- und Arbeitsgebäude mit zusammen hunderten von Wohn- und Nutzeinheiten sind in Planung oder schon im Bau. Ein Teil von ihnen auf Baugrund, der überduchschnittlich viel Radon ausgast. Und das kann für Neubauten, die nach dem 1. Januar 2019 abgenommen werden, zum Problem werden. Denn seit diesem Tag gilt ein neuer Grenzwert im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Und es ist so zu bauen, dass “Radonzutritte in Gebäude vermieden werden”.

Im Heil-Stollen ist das radioaktive Edelgas willkommen. Im Keller, in Wohn- und Arbeitsräumen aber gefährlich. Daher muß, wer heute ein Gebäude mit Wohn-, Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, das Eindringen von Radon aus dem Boden “verhindern oder erheblich” erschweren. Käufern und Mietern von Neubauten gibt diese gesetzliche Neuregelung neue juristische Möglichkeiten, wenn Verkäufer und Vermieter Schutzmaßnahmen und / oder die Aufklärung darüber versäumen.

Grenzwert: maximal 300 Becquerel

Der Referenzwert für Radon in Aufenthaltsräumen und am Arbeitsplätzen beträgt maximal 300 Bq/m3. Damit soll eine Senkung der Expositionen durch Radon auf breiter Basis erreicht werden. Wesentliche Neuerungen sind neben der Einführung eines Referenzwertes, die Ausweisung von Gebieten und ein Maßnahmenplan. Die Bevölkerung ist entsprechend § 125 des neuen StrlSchG zu informieren und aufzuklären. Aktivitäten der Stadtverwaltung hierzu: Fehlanzeige.

Aufklärung ausbaufähig

Zwar beschäftigt sich die Verwaltung durchaus mit atomaren Risiken. Aktuell allerdings nur auf globaler Ebene (siehe Bericht “Bad Münster zieht mit Winzenheim gleich” auf dieser Seite von heute). Die aus dem Boden unter Bad Kreuznach aufsteigenden radioaktiven Gase waren der Verwaltung in Verbindung mit der gesetzlichen Neuregelung im neuen Jahr noch keine Anstrengungen wert. Anders als 2012. Damals fand zB eine Informationsveranstaltung statt.

Keine flächendeckenden Messungen

Anlaß war seinerzeit auch ein Warnhinweis des Landesrechnungshofes, wonach „Bad Kreuznach als Behördenstandort wegen der Radonproblematik grundsätzlich angezweifelt wird“. In 2017 wurden zur Vorbereitung auf den Stichtag keine flächendeckenden Messungen in den städtischen Verwaltungsgebäuden oder anderen öffentlichen Einrichtungen durchgeführt. Und wie die Verwaltung die nun gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung der Bevölkerung vornehmen möchte, ist vollkommen offen.

Messkosten 30 bis 50 Euro

Dabei kosten diese Messungen heute nur noch zwischen 30 und 50 Euro. Wie das Bundesamt für Strahlenschutz dieser Seite mitgeteilt hat, werden dazu üblicherweise Kernspurdosimeter eingesetzt. Eine ersten Überblick gibt die Behörde unter bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html. Bautechnischer Schutz für Altbauten ist praktisch nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich. Neubauten können nach Meinung von Fachleuten allerdings von Anfang an kostengünstig geschützt werden.