Endlich dürfen auch wieder Freunde bei Bestattungen mit ans Grab

Bestattungen sind im engsten Familienkreis zulässig. Dies bezieht sich ausdrücklich auf das Betreten der Friedhofshalle. Die Teilnahme an einer Beisetzung ist auch außerhalb des engsten Familienkreises außerhalb der Friedhofshalle möglich. Hierbei sind jedoch die Abstandsregeln einzuhalten.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach