Ordnungsdezernent Schlosser kündigt Kontrollen an

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wird seit dem 28. April nicht nur zu schnelles Fahren, sondern unter anderem auch das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen härter bestraft. Es drohen in Einzelfällen bis zu 110 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Das Ordnungsamt der Stadt Bad Kreuznach wird die neuen Regelungen beim „ruhenden Verkehr“ – sie sollen vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger schützen und stärken – kontrollieren und Verstöße ahnden. Die Gesamtzahl der Verwarnungen und Bußgelder, die das Ordnungsamt in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet verhängte, hat stetig zugenommen.

So betrug sie 2017 43.593, 2018 51.925 und 2019 53.064 – dies entspricht einer Steigerung von 2017 auf 2018 um fast 20 Prozent, von 2018 auf 2019 nochmals um rund 2 Prozent. „Dennoch wird weiterhin auf Geh- und Radwegen geparkt. Und gerade diese Verstöße gefährden die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern“, weiß Beigeordneter Markus Schlosser. Immer wieder müssten Fahrradfahrer oder sogar Mütter mit Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen. „Als Ordnungsdezernent lasse ich diese rücksichtslosen Falschparker, die die Sicherheit und Gesundheitanderer gefährden, besonders überwachen. Hier werde ich den neuen Verwarnungs- und Bußgeldrahmen voll ausschöpfen“, kündigt Schlosser an.

Folgende Geldbußen gelten fortan bei Halt- und Parkverstößen:

# Das Parken auf Geh- und Radwegen und die unerlaubte Gehwegnutzung wird mit 55 Euro (bisher 20 Euro) geahndet; bei Behinderung oder Gefährdungwerden bis zu 100 Euro fällig. Für Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

# Das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer ist verboten, es werden 55 Euro Bußgeld fällig. Bislang durften Autos noch bis zu drei Minuten dort halten. Wer jemanden dabei behindert oder gefährdet, den erwartet ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

# Das Halten in zweiter Reihe, etwa um jemanden aussteigen zu lassen, wird mit 55 Euro geahndet (bisher 15 Euro). Bei Behinderung oder Gefährdung des Straßenverkehrs kostet es bis zu 110 Euro und einen Punkt in Flensburg.

# Für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen beziehungsweise im Bereich einer scharfen Kurve wurde die Geldbuße auf 35 Euro (bisher 15 Euro) angehoben (mit Behinderung oder länger als eine Stunde 55 Euro).

# Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird mit 20 beziehungsweise 25 Euro (vorher bis 15 Euro) geahndet (mit Behinderung 35 beziehungsweise 40 Euro).

# Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt zu parken, kostet 55 Euro (bisher 35 Euro); mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz 100 Euro plus einen Punktin Flensburg.

# Wer unerlaubt einen Parkplatz für Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge nutzt, muss erstmals ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zahlen.

# Einen Schwerbehinderten-Parkplatz unerlaubt zu nutzen, kostet künftig 55 Euro (bisher 35 Euro). Außerdem ist ein erweitertes Parkverbot vor Rad-Kreuzungen zu beachten. Neben baulich abgetrennten Radwegen darf acht Meter vor der Kreuzung nicht mehr geparkt werden. So sollen abbiegende Autos (Anmerkung der Redaktion: gemeint ist: deren Fahrzeugführer*Innen) Fahrradfahrer eher erkennen.

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach

Meinung: den Worten müssen Taten folgen. Sonst …

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Gestern um 16.09 Uhr kam die Presseerklärung aus der Stadtverwaltung zu den Veränderungen bei den Bußgeldern im Strassenverkehr (siehe Bericht “Ordnungsdezernent Schlosser kündigt Kontrollen an” heute auf dieser Seite). Eine Woche, nachdem die Neuregelungen bundesweit in Kraft gesetzt wurden. Anderernorts haben Kommunen die Corona-Krise genutzt, um die Einwohner*Innen auf die Veränderungen und Verschärfungen vorzubereiten. Denn etwa das Parken auf Rad- und Gehwegen war schon immer verboten.

Gestern Abend (5.5.20), genau drei Stunden nach der per Pressemitteilung veröffentlichten Kampfansage der Stadt gegen Rad- und Gehwegparker. Nach nur 400 Metern Wegstrecke der erste Radwegparker in der Rheinstrasse.

Jetzt wird es halt richtig teuer. Wenn kontrolliert wird. Dies bezüglich steht Markus Schlosser nun im Wort. Er hat richtiger und dankenswerter Weise klar Stellung bezogen: „Als Ordnungsdezernent lasse ich diese rücksichtslosen Falschparker, die die Sicherheit und Gesundheitanderer gefährden, besonders überwachen. Hier werde ich den neuen Verwarnungs- und Bußgeldrahmen voll ausschöpfen.“ Wenn diesen Worten Taten folgen, wird sich in absehbarer Zeit viel ändern. Erst wird die Stadtkasse voll werden.

Dann die Alzeyer runter, kleinere Verstösse ausser Acht lassend in die Bosenheimer. Weil dort Radwege sind. Und wo Radwege sind, wird auf ihnen geparkt. Am Auto wird gearbeitet. Ja. Aber warum nicht auf dem Firmengrundstück? Warum auf dem Radweg?

Und dann der Verkehr in der Innenstadt für Fußgänger- und Radfahrer*Innen sicherer. Das allein wäre eine wertvollere Wirtschaftsförderungsleistung, als sie das dafür zuständige Amt insgesamt bisher erbingt. Denn nach wie vor rollt das Geld in die Stadt. Aber eben nicht mehr auf vier Rädern (wie die schon vor Corona leeren Parkhäuser zeigen). Sondern schon lange auf zweien. Das kann man auch daran erkennen, dass die Fahrradständer in zentraler Lage ausgelastet sind.

Weiter ins Redaktionsbüro in der Viktoriastrasse. Zur Belohnung dann dieses veritable Exemplar eines Gehwegparkers. Der fuhr zunächst hinter uns. Dann quer über die Strasse. Und parkte auf der anderen Seite gern in Gegenrichtung fett auf dem Gehweg. Da war es noch nicht einmal 19.45 Uhr. Eine gute halbe Stunde, drei krasse Verstösse.

Obwohl die Stadt wegen Corona noch immer nicht proppenvoll ist. Und das Wetter nicht optimal. Das Schuhhaus Wagner hat innerstädtisch seinen Lieferservice auf Fahrradkurier umgestellt. Ein Beispiel, das Schule machen wird. Wenn ab heute eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs erfolgt, die ihren Namen zurecht trägt, könnte sich einiges zum Positiven wenden. Kommt es zu diesen Veränderungen aber nicht, hätte der Ordnungsdezernent also nur Sprüche gemacht hat, fiele ihm das nicht nur auf die Füsse. Darüber würde er stolpern.