Aufgespiesst: Sondergenehmigung für die Nutzung von Sportplätzen und Stadien

Offiziell hält sich das Amt für Schulen, Kultur und Sport an die Coronaschutzverordnung. Gestern teilte die Stadtpressestelle per Email mit: “alle von der Stadtverwaltung betriebenen Sportplätze und Stadien bleiben bis auf Weiteres geschlossen”. Soweit die amtliche Darstellung. Damit wird den Vorschriften formal genüge getan. Tatsächlich aber sind die Sportplätze und Stadien genutzt. Wie unser Foto vom Sportplatz Planig, aufgenommen gestern Nachmittag, beweist. Sie wissen doch, wie das bei der Stadt läuft: der eine kennt die, die kennt jemand anderen. Und so werden Dinge möglich, die in der Vorstellung der normalen Bürger*Innen unmöglich erscheinen. Wie die von dieser Seite exklusiv aufgedeckten Sonderparkzonen (Lesetipp: “Der Ehrliche ist der Dumme” vom früheren Tagesthemen-Sprecher Ulrich Wickert).

Anders ist die Realität ja gar nicht zu erklären: die Nutzung der Sportplätze findet statt, obwohl die Stadt diese verbietet. Um die eigenen Verbote durchzusetzen, verfügt die Stadtverwaltung über Kontrollkräfte und den Kommunalen Vollzug. Die Steuerzahler*Innen blechen für deren Alimentierung hunderttausende von Euro jährlich. Und die Mitarbeitenden gibt es. Laut Stellenplan. Unterstellt man, die würden auch arbeiten, dann wäre es wohl nicht vollkommen abwegig anzunehmen, dass die Kontrolle von geschlossenen Sportplätzen nicht morgens um 3 Uhr erfolgt. Sondern nachmittags und am frühen Abend. Zu den Zeiten also, zu denen Sportplätze auch ausserhalb der Corona-Krise genutzt werden. Die Redaktion dieser Seite hat es jedenfalls genau so gemacht. Wir bekamen gestern Mittag die Nachricht von der Fortsetzung der Sperre der Plätze. Und haben dann nachmittags mal geschaut. Gleich beim ersten trafen wir Sportler auf dem Platz an. Würde kontrolliert, wäre das ja gar nicht möglich.

Kollusives Zusammenwirken aus Untätigkeit und Wegschauen

Würde nicht kontrolliert, lägen hier rechtliche Tatbestände vor. Denn die Nichtkontrolle fände dann ja flächendeckend statt. Weil wie bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs ein auch nur annährend zum Personaleinsatz passendes Kontrollergebnis fehlt. Was die Frage aufwerfen würde: was machen all die Mitarbeitenden in ihrer Arbeitszeit? Und was machen die Verantwortlichen, die für die Kontrolle dieser Mitarbeitenden im Interesse der Steuerzahler*Innen bezahlt werden? Liegt da kollusives Zusammenwirken aus Untätigkeit und Wegschauen vor? Das kann ja gar nicht sein. Denn das würde ja strafrechtliche Tatbestände erfüllen. Und strafbare Handlungen zum Nachteil der Stadt sind laut Dienstanweisung (Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung (AGA) der Stadtverwaltung Bad Kreuznach vom 22.05.2018) verboten. Also muß es neben den Sonderparkzonen in den ausgeschilderten oder gesetzlichen Halteverboten auch Sondergenehmigungen für die Sportstättennutzung geben. Und für vieles andere mehr.