Muss die Landfuhrbrücke gesperrt werden?

Beton bröckelt. Stahl rostet. Und keiner tut was. Bereits im August 2018 hatte das Team Valentino die Stadtverwaltung auf den maroden Zustand des nordwestlichen Brückenlagers aufmerksam gemacht. Reaktion bis heute: null. Nach monatelanger Verwaltungs-Untätigkeit hat diese Seite nun das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium, den Landesbetrieb Mobilität und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingeschaltet.

Und dadurch kam Bewegung in den Fall. Klar ist nun, wer der Stadt auf die Finger schauen muss, wenn die ihre Hausaufgaben nicht macht: ob eine Kommune ihre Verpflichtung “Strassenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften” erfüllt, “wird durch die Straßenaufsicht überwacht”, teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dieser Seite auf Anfrage mit. Und die ADD stellt auch klar, was das bedeutet: “Straßenaufsichtsbehörde ist für die Gemeindestraßen und sonstigen Straßen in den großen kreisangehörigen Städten, wie die Stadt Bad Kreuznach, die obere Straßenbaubehörde: der Landesbetrieb Mobilität (LBM). Die Straßenaufsichtsbehörde kann die Durchführung notwendiger Maßnahmen binnen einer angemessenen Frist anordnen”.

Beim LBM ist das Problem bereits bekannt. Die Fachbehörde erklärt auf Anfrage: “Unserer Kenntnis nach ist die Stadt Bad Kreuznach über den schlechten Zustand der Landfuhrbrücke informiert und bereitet eine Instandsetzungsmaßnahme vor”. Wie diese konkret aussieht und ob die Landfuhrbrücke dafür möglicherweise gesperrt werden muss, hat die Stadt auf Anfrage nicht mitgeteilt. Daher wird dieser Fall schon bald das Verwaltungsgericht beschäftigen. Denn diese Seite wird die grundgesetzwidrige Verweigerung von Informationen nicht länger klaglos hinnehmen.

In diesem Zusammenhang könnte es zu dem ersten Verfahren von Amtspflichtverletzung bei der Stadtverwaltung kommen. Darauf freut sich der von dieser Seite konsultierte Rechtsanwalt. Er führt in diesem Zusammenhang den Aspekt der sogenannten “drittschützenden Amtspflicht” an. Wurde zum Beispiel der vom Team Valentino vor fast 5 Monaten gemeldete Schaden von den zuständigen Beamten nicht unverzüglich geprüft und Massnahmen eingeleitet, um den Schaden für die Stadt Bad Kreuznach und die BürgerInnen zu mindern, läge u.a. ein Verstoss gegen die Pflicht zu gesetzmäßigem und möglichst effizientem Handeln vor. “Gegen diese Pflichten hätte ein Beamter, der eine Entscheidung schuldhaft verzögert hat, konkret verstossen”.

Aber auch der Oberbürgermeisterin könnte die Brücke auf die Füsse fallen. Dr. Heike Kaster-Meurer ist als zuständige Baudezernentin persönlich verantwortlich dafür, dass die ihr unterstellte Behörde “sachlich und personell hinreichend ausgestattet ist”. Stellt sich im Rahmen der rechtlichen Prüfung heraus, dass dem nicht so ist, also der Fehler bei der Unterhaltung der Landfuhrbrücke auch ohne persönliches Verschulden einer Bauamtsmitarbeiterin aufgetreten wäre, liegt ein Organisationsversagen vor. Juristische Folgen träfen dann nicht die kleine Beamtin, sondern ihre Chefin.