Aufgespiesst: Stadt vergibt Sonderparkplätze im Halteverbot

Bisher sind wir immer von der These ausgegangen, die von den Steuerzahlern bezahlten und bei der Stadt geführten Kontrollkräfte verwenden ihre Arbeitszeit andersweitig. Denn alltäglich kann – das war schon lange vor Corona nicht anders – wildes Parken mitten in der Innenstadt beobachtet werden. Auf Geh- und Radwegen, in Bushaltestellen, in der Fußgängerzone, mit Behinderung:

ÖPNV ist in den Augen der Stadtverwaltung längst ein Auslaufmodell. Daher sind Bushaltestellen als Zusatzparkplätze freigegeben. Und von dem Angebot wird gern und reichlich Gebrauch gemacht.

Offensichtliches Fehlverhalten in allen denkbaren Varianten. Dem eines gemein ist: die kleinen blauen Zettel als Ankündigung eines auf dem Postweg später zugestellten Knöllchens befinden sich nicht an den Pkws. Aber es gibt sie weiterhin. Die Knöllchen. Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen. Also für jene Autofahrer*Innen, die keinen behindern und / oder nötigen. Denn dort wird weiterhin kontrolliert.

Und die Radfahrer*Innen können sich nicht beschweren: denn es werden ja immer mehr Radwege ausgewiesen. Wenn diese dann zugeparkt werden, ist das ja nicht das Problem der Stadtverwaltung. Sondern der Radfahrer. Die es zu einem der Fußgänger*Innen machen …

Und wer da ein paar Minuten überzieht, wird zur Kasse gebeten. Diese gutgläubigen Mitbürger haben nicht verstanden, dass sie im Falle asozialen und krass ordnungswidrigen Verhaltens in Bad Kreuznach auf der sicheren Seite wären. Die auffällige Diskepanz (folgenschweres Fehlverhalten bleibt ungeahndet, leichte Verstösse werden hart bestraft) läßt sich auf viele Weisen erklären.

Auf dem westlichen Gehweg der Wilhelmstrasse sollen noch ein paar Bodenplatten nicht gebrochen sein. Es wäre doch gelacht, wenn man die nicht auch noch zu Stolperfallen machen könnte. Ausserdem wird so schon mal dafür geübt, wenn dort Radstreifen verlaufen.

Da sich viele nicht verfolgte Ordnungswidrigkeiten in räumlich eng begrenzten Bereichen abspielen und mit den betriebswirtschaftlichen Interessen dort ansässiger Gewerbetreibender Hand in Hand gehen, wird immer wieder unterstellt, dass die ein oder andere Hand dabei gefüllt wird. Aber das wäre ja eine schlimme Straftat. Und soetwas gibt es bei uns ja nicht. Also haben wir nach einem anderen Erklärungsmodell gesucht.

Seit dem die Gastronomie flächendeckend auf Ausser-Haus-Service umgestellt ist, hat sich dieser Lieferwagenfahrer ein kuscheliges Plätzchen am Eingang der Fußgängerzone gesucht und gefunden.

Eines wäre: die Stadt vergibt Sonderparkplätze im Halteverbot. Das würde erklären, wieso gestern Nachmittag an mehreren Orten in der Innenstadt Autos standen, wo sie nicht stehen dürfen. Bleibt nur noch eine Frage: wo sind die Einnahmen für diese Gestattungen und Sondernutzungsrechte verbucht? Laut Haushaltsplan gibt es gar keine Haushaltstelle dafür …