Coronahotline des Landes ersetzt nicht die ärztliche Test-Verordnung

Die Coronahotline des Landes ersetzt die Überweisung eines Arztes zur Abstrichstation in Bad Sobernheim nicht. In den vergangenen Tagen kam es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Irritationen an der Abstrichstation. Personen, die mit der Coronahotline des Landes telefonierten, wurden nach dem Telefonat mit einer Kundennummer der Hotline nach Bad Sobernheim zum Abstrich geschickt. Mangels Überweisung konnte ein Abstrich aber nicht erfolgen. Wir bitten daher um Beachtung, dass Personen, die einen Coronabstrich machen müssen, zwingend die Überweisung eines Arztes benötigen. Der Arzt sollte im Idealfall die Überweisung direkt an die Kreisverwaltung senden. Von dort aus erhalten die Patientinnen und Patienten einen Rückruf zur Terminvereinbarung des Abstichs in Bad Sobernheim.Die vollständigen Informationen zur Abstrichstation in Bad Sobernheim finden sich auf der Homepage, kreis-badkreuznach.de, Suchbegriff „Abstrichstation“. „Auskünfte, Hinweise und Handlungsempfehlungen“ anwählen (Formular: Hinweise zur Abstrichstation Bad Sobernheim).

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach