Corona: Verstösse gegen auferlegte Quarantäne sind strafbar

Sehr deutlich ruft die Kreisspitze dazu auf, Aufforderungen, Quarantäne einzuhalten, unter allen Umständen nachzukommen. Amtsarzt Dr. Ernst-Dieter Lichtenberg verdeutlicht: „Auch wenn die Anweisungen des Gesundheitsamt höflich vorgebracht werden, sind sie ohne Einschränkungen zu befolgen. Jugendlichen ist von den Erziehungsberechtigten klar zu machen, dass jetzt nicht die Zeit zum Feiern, sondern die Tradition der Fastenzeit tatsächlich umgesetzt werden muss“. Personen, die gegen die auferlegte Quarantäne verstoßen, machen sich strafbar.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach