Aufgespiesst: dümmer als der Bauhof erlaubt

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Georg Bürger und seine Männer müssen Tag für Tag viel Unerfreuliches sehen. Hinterlassenschaften menschlichen Fehlverhaltens die belegen, dass nicht alle Mitglieder der Spezies homo sapiens sapiens die Entwicklungen vom Menschenaffen zum Affenmenschen und danach bereits vollständig bewältigt haben. Dabei gehen ganz offensichtlich in einigen Fällen moralische Unterentwicklung und intellektuelle Minderbegabung Hand in Hand. So wie bei einem Mülligel, der in den vergangenen Tagen seinen Hausabfall auf dem Parkplatz an der Capri-Bar (die übrigens zwischenzeitlich auch wieder so heisst) ablegte.

Bilder und sehr persönliche Unterlagen eines Mitbürgers waren zusammen mit …

Da beim Bauhof nicht Dienst nach Vorschrift gemacht, sondern genau hingeschaut wird, fanden die städtischen Saubermänner höchstpersönliche Beweisstücke in Kunststoff verpackt. Nicht was Sie jetzt denken. Keine DNA-Probe. Aber immerhin hat der mutmaßliche Abfalltäter seinen Hinterlassenschaften “Fahndungs”fotos beigelegt. Und Geschäftspost, aus denen sich seine Adresse ergibt. Ganz egal, ob es der dafür zuständigen Dienststelle bei der Kreisverwaltung (die in diesen Fällen sehr engagiert vorgeht) gelingt, dem Verdächtigen die illegale Entsorgung nachzuweisen oder nicht. Schon zum Selbstschutz dürfte der Betroffene künftig vorsichtiger sein.

… Hausmüll am Altglascontainer abgelegt.

Und für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises (AWB) sollte der Vorgang Anlaß sein an dessen Meldeadresse zu prüfen, ob die dort zur Verfügung stehenden Tonnenvolumen ausreichend sind. Da Dank des Bauhofes mittlerweile eine ganze Reihe derartiger Fälle aktenkundig sind, werden wir gelegentlich überprüfen, ob der AWB dieser seiner Pflicht nachkommt. Wenn nicht werden Abfallbeigeordneter Hans Dirk Nies und seine Truppe das dem Verwaltungsgericht erklären müssen. Denn weil – wie an den Leertagen der schwarzen Tonnen durch Überfüllung und Beistellungen öffentlich leicht erkennbar – einzelne Hausbesitzer und Mieter durch viel zu kleine Abfallgefäße persönlich sparen, müssen alle anderen höhere Gebühren zahlen.

Gerichte oft auf Seite der Bürger*innen

Zum einen wegen der Kosten für die Beseitigung illegaler Entsorgungen. Zum anderen, weil die vom AWB durch Ausgabe angemessen großer Tonnen nicht erzielten Mehreinnahmen in höheren Müllgebühren oder unterlassenen Beitragssenkungen den sich korrekt verhaltenden Gebührenschuldner*Innen aufgebürdet werden. Anders als im Steuerbereich, wo die Einwohner*Innen derartige Ungerechtigkeiten und Verschwendungstatbeständen faktisch hilflos ausgeliefert sind, liegt die Sachlage im Beitragsrecht ganz anders: hier können sich die Menschen wehren. Und die Gerichte sind da oft auf ihrer Seite.