Wegelagerei im Schwabenheimer Weg?

Seit rund einer Woche ist der Aldi-Parkplatz im Schwabenheimer Weg mit Bodensensoren ausgestattet. Und es sind Schilder aufgestellt, die viele “Landeier” bisher nicht kannten, obwohl diese in den Großstädten schon lange üblich sind. “Parken nur für ALDI SÜD Kunden für die Dauer des Einkaufs” ist auf einem vermerkt. Und “Park & Control – Privatparkplatz – Sensorüberwacht – Parken nur in gekennzeichneten Flächen maximal 60 Minuten – Überschreitung der Freiparkzeit kostet mindestens 30 Euro – Bitte beachten Sie unsere AGB” steht auf dem zweiten.

Wenige Monate nach der Eröffnung des ALDI-Neubaues gelten jetzt neue Regeln fürs Parken.

Obwohl bis gestern kein einziger Fall bekannt wurde, in dem ein Parker tatsächlich 30 Euro zahlen sollte, brach in den sozialen Medien eine muntere Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Regelung los. Diese wurde noch befeuert durch ein Urteil aus Hessen, mit dem die Frankfurt am Main von privaten Kontrollkräften im Auftrag der Stadt verteilten Knöllchen für rechtswidrig erklärt wurden. Doch dieses Urteil hat mit der neuen Beschilderung auf dem Aldi-Parkplatz nichts zu tun. Denn im Rechtssinne ist das dort angedrohte “Privatknöllchen” kein öffentlich-rechtliches Bußgeld, sondern eine private Vertragsstrafe. Der zugrundeliegende Vertrag wird von Fahrzeuglenker*Innen abgeschlossen, indem er ein Fahrzeug auf dem Aldiparkplatz abstellt.

Weil Mitarbeiter*Innen des Postzentrums (Bildhintergrund links) zahlreich auf dem neuen ALDI-Parkplatz ihre Autos abstellten, beauftragte die Supermarktkette Park&Control mitz der Überwachung des Grundstückes.

Die Vertragsstrafe muß nur die Person zahlen, die am Steuer saß – nicht der Fahrzeughalter. Das führte dann im Streifall zur Problemen und Gerichtsverhandlungen. Am 18. Dezember 2019 hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Halter zwar nicht zahlen, aber Auskunft darüber geben muß, wer gefahren ist (Aktenzeichen: XII ZR 13/19). Dieses Urteil hat bundesweit unzählige Grundstückseigentümer – meistens Einkaufsmärkte – zu dem Schritt motiviert, der jetzt im Schwabenheimer Weg umgesetzt wurde. Wie eine Antwort der örtlichen Filialleitung ergeben hat, waren Fremdparker vom Postzentrum nebenan der Auslöser für die Maßnahme. Es findet also keine Wegelagerei statt, wie von Kritikern der Regelung behauptet wurde.