Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2020

Seit Donnerstag, dem 2. Januar können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2020. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2020. Diese Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2020 gepflanzt werden sollen.Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Die Fördersätze in 2020 lauten wie folgt:

Maßnahmen 31 und 41: 10.000 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 32 und 42: 19.000 €/ha (Steillagen)
Maßnahmen 34 und 44: 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
Maßnahmen 33 und 43: 9.000 €/ha (Extensive Anlagen)
Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
Maßnahmen 52 und 62: 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchter Materialien)
Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Die Maßnahme 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung bzw. Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW unter dem Link mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. Die Kreisverwaltung hält diese nicht vorrätig. Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer (0671) 803-1819 oder -1816.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach