Pro City: Herbstmarkt findet am 27. Oktober in jedem Fall statt

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Ein vielfältiges und reichhaltiges Angebot haben Pro City und Stadtverwaltung für den letzten Sonntag im Oktober organisiert (diese Seite berichtete gestern unter der Überschrift “Pro City freut sich auf Herbstmarkt mit Mantelsonntag am 27. Oktober”). Das wird, so die klare Aussage von Pro City in einem Pressegespräch am vergangenen Donnerstag, “in jedem Fall stattfinden”. Also auch dann, wenn das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den verkaufsoffenen Mantelsonntag verbieten sollte. Diese Variante (Herbstmarkt ohne Mantelsonntag) ist seit gestern ein Stück wahrscheinlicher geworden.

Eilverfahren ist anhängig

Teilte Markus Schlosser in dem Pressegespräch vor zwei Tagen noch mit, die Stadt sei über einen Eilantrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht informiert, hat sich das gestern nachhaltig verändert. Unter dem Aktenzeichen 6 B 11533/19.OVG ist die Sache nunmehr in Koblenz anhängig. In einem Eilverfahren wegen dem Mantelsonntag belangt zu werden, ist für die Stadt nichts Neues. Schon im vergangenen Jahr legte Rechtsanwalt Dr. Kühn (Leipzig) im Auftrag von ver.di einen entsprechenden Antrag vor. Damals lehnte es das OVG ab den Mantelsonntag zu verbieten. Die zweigeteilte Begründung der Richter sinngemäß zusammengefaßt: eine Absage würde dem Veranstalter Pro City “einen erheblichen finanziellen Schaden” bescheren.

OVG führte 2018 zwei wesentliche Gründe an

Zudem bestehe die “Befürchtung, dass auswärtige Besucher von einer kurz­fristigen Absage des verkaufs­offenen Sonntags keine Kenntnis mehr erlangen und daher am kommenden Sonntag vor ver­schlossenen Türen der Ver­kaufsstellen in der Bad Kreuznacher Innenstadt stehen, was zu einem „Imageverlust“ und damit letzt­lich auch zu finanziellen Nachteilen bei künfti­gen Veranstaltungen, anlässlich derer eine Ladenöffnung am Sonntag erfolge, führen würde” (Zitate aus der OVG-Presserklärung vom 25.10.18). Von Beobachtern wurde diese Argumentation schon damals kritisch hinterfragt. Da sich aus ihr ein Leitsatz ableiten läßt, der keinem/r rechtstreuen Bürger*In gefallen kann:

OVG im Widerspruch zum Bundesverwaltungsgericht

Eine Kommune trifft eine im Ergebnis möglicherweise rechtswidrige Entscheidung – auch zum Nachteil von Bürger*Innen. Aber nicht diese werden gerichtlich geschützt. Sondern allein die Begünstigten der Fehlentscheidung. Noch deutlicher die Kritik am zweiten OVG-Argument. Schon mit der Unterstellung, es könnten kurzfristig nicht mehr alle potentiellen Kund*Innen von der Absage informiert werden, hat das OVG sich selbst ausgetrickst. Denn Grundlage einer Genehmigung kann nach der schon in 2018 geltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ja nur eine Anlaßveranstaltung sein. Und die hätte auch 2018 in jedem Fall auch ohne verkaufsoffenen Sonntag stattgefunden. Die Leute wären also in keinem Fall umsonst gekommen.

Ausgangslage hat sich verändert

Es sei denn, das Gericht unterstellt, die Motivation der Besucher*Innen bestehe überwiegend oder sogar ausschließlich im sonntäglichen Einkaufserlebnis. Aber genau das hat das Bundesverwaltungsgericht verboten. Denn die Anlaßveranstaltung muß im Vordergrund stehen – nicht der verkaufsoffene Sonntag. Ganz unabhängig von dieser Gerichtskritik ist festzuhalten, dass sich die Ausgangslage im Vergleich der Jahre 2018 und 2019 sehr deutlich zum Nachteil des Mantelsonntags verändert hat. Stadtrechtsdirektorin Häußermann hat das in der Stadtratssitzung Ende September auch anklingen lassen (diese Seite berichtete).

Stadt brauchte viele Wochen

2018 lag dem OVG zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Eilantrag kein Normenkontrollantrag vor. 2019 schon. Und zwischenzeitlich hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht auch “sein” aktuelles Grundsatzurteil zu verkaufsoffenen Sonntagen unter Berücksichtigung des Bundesrechtsprechung abgesetzt. Im Fall Andernach. Dort kam nur einer von dreien durch. Dieser eine verkaufsoffene Sonntag kann sich auf einen Markt mit 600jähriger Geschichte stützen. Der Bad Kreuznacher Herbstmarkt findet 2019 zum zweiten Mal statt. Schließlich: während die ver.di-Anwälte in 2018 erst mal in Urlaub fuhren und den Eilantrag danach auf den Weg brachten, ist es in diesem Jahr genau anders herum: die Stadt ließ sich wochenlang Zeit, Dr. Kühn brauchte nur 48 Stunden.

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