Kämmerei findet 2.500 Euro

Bei der Kämmerei der Stadt jammern sie nicht (was praktisch auch wenig bringen würde, weil die dort anfallenden Probleme eben nicht so leicht anschaulich zumachen sind, wie Wildkräuter mit einer Wuchshöhe von 2 Metern oder die Schlange vor der Kfz-Zulassungsstelle). Beim Amt 20 werden auch keine Ausreden gesucht (weil Zahlen unbestechlich sind und auch nur in seltensten Fällen Mitleid entwickeln). Die machen einfach ihre Arbeit. Und das war in den vergangenen Jahren nicht gerade leicht. Denn zu den erheblichen, mit der Umstellung vom Finanzwirtschaftssystem Kameralistik auf Doppik verbundenen Problemen kam ja noch die Fusion.

Hans und Harry Staab-Stiftung

Nachdem jetzt der Rechenschaftsbericht des ersten gemeinsamen Haushaltes 2014 fertiggestellt ist, hat das Team von Kämmerer Wolfgang Heinrich und Amtsleiter Thomas May mehr Zeit sich gewachsene Strukturen und liebgewonnene Abläufe anzusehen. Und dabei haben die Hüter der Stadtkasse 2.500 Euro gefunden. Die wurden schon seit Jahren immer wieder auf den Boden geworfen. Aber dann zügig durch Rechtsvorschriften und Gewohnheiten verdeckt – und damit unsichtbar. Damit könnte bald Schluß sein. Wenn der Finanzausschuß am Montag zustimmt. Der darf nämlich darüber entscheiden, ob die Satzung der Hans und Harry Staab-Stiftung in einem kleinen Detail geändert wird.

RPA statt WP

In § 5 ist bisher geregelt, dass der jährlich zu erstellende Vermögensnachweis mit einem Testat zu versehen ist. Seit Gründung der Stiftung im Jahre 1996 wurde daher die vom Kämmereiamt erstellte Jahresabrechnung immer von einem Wirtschaftsprüfer geprüft (und testiert) worden, weil nur ein Wirtschaftsprüfer ein Testat ausstellen darf. Arbeitsaufwand laut Insidern: 20 Minuten. Jährlich gezahltes Honorar: etwa 3.000 Euro. Um diese erheblichen Aufwendungen zu sparen, schlägt die Verwaltung vor, ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die Jahresabrechnungen nicht mehr von einem Wirtschaftsprüfer (WP), sondern vom städtischen Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüfen zu lassen.

Satzung muß geändert werden

Der Vermögensnachweis (bzw. der Prüfbericht) enthält dann zwar weiterhin einen Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung, ist jedoch im steuerfachlichen Sinne nicht ‘testiert‘. Das RPA, welches auch bereits die Jahresrechnungen der Stadt Bad Kreuznach seit dem Wirtschaftsjahr 2009 prüft, hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, stellt die Verwaltungsvorlage fest. Und: die Kosten für eine Prüfung durch das Amt werden nur wenige hundert Euro betragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Stiftungssatzung entsprechend geändert wird.

Stiftungsaufsicht einverstanden

Und da wird es kniffelig. Nach § 6 der Stiftungssatzung können die Stifter und die Stadt Bad Kreuznach Satzungsänderungen einstimmig beschließen. Dazu kann es aber praktisch nicht mehr kommen. Denn die Stifter sind schon vor Jahren verstorben. Die Kämmerei hat den Sachverhalt daher sowohl mit dem städtischen Rechtsamt als auch mit Vertretern der Stiftungsaufsicht sowie der Kommunalaufsicht bei der ADD Trier besprochen. Alle Befragten sind sich einig, dass der zitierte § 6 nur bei Satzungsänderungen greift, die eine Änderung des Stiftungszwecks zum Ziel haben.

Im Sinne der Stifter

Da dies vorliegend nicht der Fall und die beabsichtigte Satzungsänderung für die Stiftung wirtschaftlich von Vorteil ist, kann die Satzung der Stiftung geändert werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Was ganz im Sinne der Stifter ist. Denn die wollten ja Not lindern. Und nicht Wirtschaftsprüfer füttern. Folgen die Gremien dem Verwaltungsvorschlag, stehen der Stiftung künftig 2.500 Euro jährlich mehr zur Verfügung, um das vor Jahren für einen Kunstrasenplatz geräuberte Stiftungsvermögen wieder aufzufüllen.