Wienekes Waldidyll soll auch ohne neue Strasse dauerhaft Bestand haben

In dem rund 16 Hektar großen Wochenendhausgebietes am Rheingrafenstein stehen bis zu 320 Mobilheime schon seit Jahrzehnten. Bis heute ohne bauplanungsrechtliche Absicherung. Als klar war, dass es zur Fusion kommen würde, beschloß der Stadtrat der ehemals eigenständigen Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg am 3. Dezember 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Teilbereich „Wienekes Waldidyll“. Nach der Fusion landete der Fall beim Stadtbauamt. Und dort war, mit mehr Distanz zu den Betreibern, die fachliche Haltung schnell klar.

2015: Planverfahren wird nicht fortgeführt

Nicht mal ein Jahr nach der Eingemeindung teilte man dem Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Bauwesen und Verkehr (PLUV) mit, dass das von der ehemaligen Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg begonnene Bebauungsplanverfahren „Wieneke’s Waldidyll“ nicht fortgeführt würde. Als Grund dafür gab die Verwaltung die nicht gesicherte Erschließung des Wochenendhausgebietes an. Nach damaligen Kenntnisstand, so die Verwaltung in einer Beschlußvorlage, die heute im PLUV öffentlich beraten wird, beliefen sich die Kosten für den erforderlichen Straßenbau auf über 500.000 Euro – mindestens.

2019: Planverfahren zum Abschluß bringen

In der sehr groben Schätzung waren Abgrabungen, Aufschüttungen, die Errichtung von Stützmauern und Maßnahmen der Verkehrssicherheit noch nicht berücksichtigt, so dass die tatsächlichen Kosten für die Herstellung einer öffentlich-rechtlichen Straße deutlich höher liegen, weiß die Verwaltung. Vier Jahre, viele Gespräche und ein Gutachten später stellt sich der Sachverhalt leicht verändert dar. Es sei, so die Verwaltung heute, “Wille des Betreibers und der Verwaltung, die bestehenden baulichen Anlagen planungsrechtlich zu sichern”. Daher wurde seitens der Verwaltung eine rechtliche Stellungnahme eingeholt um eine Klärung für die nicht gesicherte, äußere Erschließung herbeizuführen.

Fachgutachten zur Zuwegung

In der Stellungnahme heißt es, dass das Baugesetzbuch keine Definition der „Erschließung“ enthält. Und weiter wörtlich: “In der Rechtsprechung ist es jedoch geklärt, dass die Tauglichkeit der äußeren Erschließung, welche beim Bebauungsplan „Wienekes Waldidyll“ aktuell als nicht gesichert anzusehen ist, ein abwägungsrelevanter Belang ist. Daher wird empfohlen, die Tauglichkeit der bisherigen Zuwegung über ein Fachgutachten ermitteln zu lassen. Bzgl. der Tauglichkeit gibt es keine strikten Vorgaben, sondern lediglich Empfehlungen. Entscheidend ist aber, dass unter Berücksichtigung einer angepassten Fahrweise die Erfordernisse der Verkehrssicherheit gewahrt werden.

Neue vertragliche Regelung angeregt

Neben dem Erfordernis der Tauglichkeit ist es für eine „gesicherte“ Erschließung erforderlich, dass das Wegegrundstück den Erschlossenen dauerhaft zur Verfügung steht und deren Nutzung nicht ohne weiteres untersagt werden kann. Dies ist z.B. über eine Grunddienstbarkeit möglich. Zusätzlich empfiehlt die gutachterliche Stellungnahme die bestehenden Gestattungsverträge zugunsten einer neuen umfassenden vertraglichen Regelung, welche auch Verzicht auf die Herstellung einer Erschließungsmaßnahme beinhaltet, aufzuheben.

Tourismus soll gestärkt werden

In diesem Vertrag können auch die Verkehrssicherungspflicht und Reparaturbedarf geklärt werden. Die Ergebnisse der Stellungnahme und die weitere Vorgehensweise werden mit dem Rechtsamt abgestimmt. Ziel ist es, das Verfahren dann in weiterer Abstimmung mit dem Betreiber des Wochenendhausgebietes, wieder aufzunehmen. Mit der planungsrechtlichen Sicherung soll der Tourismus in Bad Münster am Stein-Ebernburg gestärkt werden”.