Zimmerlin wills wissen: Anfrage an die OBin wegen Gewobau

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Auch Kommunalpolitiker, die die Kritik Wilhelm Zimmerlins (BüFEP) an der Geschäftspolitik der Gewobau nicht teilen, gehen auf Distanz zu Karl-Heinz Seeger. “Das geht einfach nicht”, stellt ein Mitglied der CDU-Fraktion, das nicht namentlich genannt werden möchte, ohne Drumherumgerede zu den jüngsten Verbalattacken des Gewobau-Geschäftsführers fest. “Da liegen wohl die Nerven blank”, meint ein anderes Stadtratsmitglied, das wir beim Neustadt-Spaziergang getroffen haben.

Noch geht keiner auf Konfrontationskurs

Klar wird: weniger der Inhalt des Prüfberichtes (den wegen seiner 145 Seiten Umfang leider kaum jemand gelesen hat), mehr das öffentliche Holzen des Gewobau-Chefs sorgt für Irritationen. Noch geht keiner der Kommunalpolitiker, mit denen wir gesprochen haben, auf Konfrontationskurs mit Seeger. Für die Abwicklung der Bebauung auf dem Galgenberg gibt es sogar vielfach Lob. Aber genau so deutlich wird: der Lack ist ab.

Gewobau stellte Strafantrag gegen Unbekannt

Ausser den Mitgliedern des Gewobau-Aufsichtsrates, die Seeger schon im eigenen Interesse schützen, verweisen immer mehr Stadtratsmitglieder und kommunalpolitische Verantwortungsträger auf den Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen. Die hatte Seeger im April 2018, von dieser Seite schon damals als das Eigentor des Jahres im öffentlichen Leben der Stadt eingeschätzt, mit seiner Strafanzeige wegen Geheimnisverrates, selbst ins Laufen gebracht.

Straftatbestand Untreue

Denn um beurteilen zu können, ob es da überhaupt um “Geheimnisse” geht, mußten die Strafermittler den Prüfbericht des LRH lesen. Und wurden so auf gravierende Feststellungen der Prüfer überhaupt erst aufmerksam: da wurde Vermögen gefährdet, Auszahlungen ohne oder mit zweifelhafter Sach- und Rechtsgrundlage vorgenommen und der Gewobau materielle Schäden zugefügt. Im Strafgesetzbuch findet sich dazu unter § 266 Untreue die Festsetzung, dass derjenige, der Vermögensinteressen zu betreuen hat und diesen “Nachteil zufügt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird”.

Steilvorlage für Zimmerlin

Für Wilhelm Zimmerlin ist die Abrückbewegung weg von Seeger und die sich immer weiter verbreitende Einschätzung, dass die Tage des derzeitigen Gewobau-Chefs gezählt sind, eine Steilvorlage. Mit einer Anfrage hat sich der BüFEP-Stadtrat an Dr. Kaster-Meurer gewandt. Wenn die Oberbürgermeisterin am kommenden Montag nach vier Wochen Urlaub wieder Stadthaus-Luft schnuppert, darf Sie sich mit einer delikaten Aufgabe beschäftigen. Zimmerlin bittet Dr. Kaster-Meurer um eine Stellungnahme zur Seegers Aussage, er sei ein „Lügner, ein Betrüger“.

Legt Seeger offen, was er weiß?

Als Vorsitzende des Stadtrates ist die Oberbürgermeisterin verpflichtet von dessen Mitgliedern vermeidbaren Schaden abzuwenden. Als Aufsichtsratsvorsitzende ist sie verpflichtet für eine der Eigentümerin Stadt angemessene Aussendarstellung der Gewobau zu sorgen. Aus beiden Gründen müßte sie Seeger einbremsen. Der aber hat mit seinem Hinweis, Dr. Kaster-Meurer habe als Aufsichtsratsvorsitzende seine umstrittene Urlaubsabgeltung abgesegnet, bereits angedeutet, zu was er bereit ist: nötigenfalls offenzulegen, dass er nicht allein gehandelt, sondern “seine” Aufsichtsratsvorsitzende in einigen Fällen eingebunden hat.

Einflußnahme der Oberbürgermeisterin

Während bezogen auf Geschäftsführer Seeger lediglich beweiskräftig zu machende Rechtsverstösse relevant sind, spielen in Bezug auf die Oberbürgermeisterin wegen ihres politischen Amtes ganz andere Fragen eine Rolle. Beispielweise auf welche Aspekte der operativen Gewobau-Geschäftspolitik hat sie im Sinne welcher Interessen oder Betroffenen Einfluß genommen? Karl-Heinz Seeger wird sich entscheiden müssen: ist er der Geschäftsführer der Gewobau – oder, wie Zimmerlin ihn nennt, nur der “Sprecher der Oberbürgermeisterin”.

Interne Unterlagen gefordert

Als wäre also diese Aufgabenstellung für die OBin nicht schon risikoreich genug, setzt Zimmerlin auch in der Sache nach. Er bittet die Oberbürgermeisterin um eine Reihe von bisher internen Unterlagen, die Karl-Heinz Seeger zu seiner Verteidigung öffentlich angeführt hat. Dabei handelt es sich um ein Schreiben des Rechnungshofs vom 25. April dieses Jahres an die GEWOBAU, in dem es laut Seeger heißt, dass die Prüfung abgeschlossen sei und Prüfungsfeststellungen als erledigt eingestuft würden.

Protokolle und weitere Prüfberichte

Weiterhin möchte Wilhelm Zimmerlin die Protokolle sehen, aus denen laut Seeger hervorgeht, dass die an ihn von der Gewobau geleisteten “Entschädigungszahlungen in Höhe von 22.300 Euro jeweils mit den Vorsitzenden des Aufsichtsrats abgesprochen” worden seien. Schließlich wünscht Zimmerlin Einsicht in “weitere aktuellere Prüfberichte”, von deren Existenz Seeger in einer Pressemitteilung vom 5. August berichtet habe. Es ist jetzt fast genau ein Jahr her, als Wilhelm Zimmerlin zuletzt Unterlagen über die Gewobau von der Oberbürgermeisterin verlangte.

Dr. Kaster-Meurer verurteilt

Was folgte ist längst bekannt: Dr. Kaster-Meurer weigerte sich wortreich. Vorgeschobenes Scheinargument: Datenschutz. Das wurde vom Verwaltungsgericht zerlegt. Und die Oberbürgermeisterin verurteilt. Die wollte den Richterspruch zunächst nicht anerkennen. Um dann auf den Trick mit den Schwärzungen und Weißungen zu verfallen. Den hat diese Seite durch Veröffentlichung der Originaltexte sehr schnell als einen mit Selbstüberlistung enttarnt. Mal sehen, ob sich Dr. Heike Kaster-Meurer noch einmal so vorführen lassen möchte. Uns hats Spaß gemacht.

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