Jugendamt: Delaveaux begrüsst Dr. Martins Wirkungstreffer

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Viele örtliche Verantwortliche haben gestern erstmals von seiner Existenz erfahren. Der Umstand, dass es beim rheinland-pfälzischen Landtag einen wissenschaftlichen Dienst gibt, war flächendeckend unbekannt. Warum es den gibt wurde schlagartig klar: damit das Parlament in Mainz der Ministerialbürokratie inhaltlich etwas entgegenzusetzen hat. Diese Kompetenz hat der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin im Sinne einer Sachaufklärung vorteilhaft genutzt.

Finanzieller Schaden abgewendet

Und sich damit die Anerkennung von Karl-Heinz Delaveaux verdient. Der teilte gestern Abend per Presseerklärung mit, dass die von ihm geführte Fraktion FWG / BüFEP die Abgeordneten-Initiative begrüsst. “MdL Dr. Helmut Martin hat damit ermöglicht, dass von der Stadt finanzieller Schaden abgewendet werden kann”. In den von der Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer der Öffentlichkeit und dem Stadtrat vorgelegten Schreiben aus rheinland-pfälzischen Ministerien zur Abgabe des städtischen Jugendamtes an den Landkreis erkennt FWG / BüFEP “parteipolitische motivierte Schützenhilfe für eine SPD-Verwaltungschefin”.

OBin soll Schadenaufstellung vorlegen

Die Fraktion hofft, dass der Landtag aufklärt, wieso die Landesregierung erweislich falsche Rechtsauskünfte gegeben hat. Delaveaux geht noch einen Schritt weiter: “FWG / BüFEP erwarten nunmehr von der Oberbürgermeisterin eine Schadenaufstellung aus der hervorgeht, wie viele Millionen Euro die Stadt seit 2014 aufwenden musste, weil sich das Land – wie nunmehr bekannt ist: rechtswidrig – weigerte, die Neustrukturierung der Trägerschaft oder der Kosten vorzunehmen”. Die Fraktion FWG / BüFEP fordert die Oberbürgermeisterin auf diese Schadenaufstellung schnellstmöglich zu erstellen und dem Land zukommen zu lassen.

Land soll Defizit übernehmen

Das Land habe der Stadt vermeidbar Millionenbeträge aufgebürdet und sei daher verpflichtet der Stadt diese Summen zu ersetzen. Weiterhin sieht die Fraktion FWG / BüFEP das Land in der Pflicht der Stadt ab sofort die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für das Jugendamt und den vom Landkreis und dem Land getragenen Anteilen zu ersetzen. Insgesamt erkennt die Fraktion FWG / BüFEP in dem Rechtsgutachten eine Bestätigung des am 29.11.18 vom Stadtrat angenommenen FWG-Antrages und hofft nun auf eine Versachlichung der Diskussion.

Heinrich freut sich still mit

Einer dürfte sich sogar noch mehr als Karl-Heinz Delaveaux über das Gutachten aus dem Landtag freuen: Kämmerer Wolfgang Heinrich. Der hatte schon vor mehr als fünf Jahren in der Abgabe des Jugendamtes an den Kreis eine Chance zur Konsolidierung der städtischen Finanzen erkannt. Aufgrund der – nunmehr widerlegten – Rechtsauffassung der Mainzer Ministerien konnte er sich mit diesem Ansatz nicht durchsetzen. Bisher. Jetzt hat sich das Blatt gewendet. Und zwar ganz unabhängig von politischen Stadtratsmehrheiten.

ADD kann Abgabe jetzt zur Auflage machen

Denn mit dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes als Argument ist nunmehr auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in der Lage die Abgabe des Jugendamtes zur Bedingung der Genehmigung von Stadthaushalten in der Zukunft zu machen. Heinrichs seit Jahren beständigen Hinweise auf die sogenannten “Freiwilligen Leistungen”, die insbesondere von Teilen der SPD-Fraktion durchgängig müde belächelt wurden, erhalten jetzt Gewicht. “Mit dem Ding hat Dr. Martin einen Wirkungstreffer gelandet”, ist sich daher ein Ex-Finanzausschußmitglied sicher.

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