Kreis informiert und warnt Müllsünder vor harten Strafen

Irgendwo in einem Waldstück im Landkreis Bad Kreuznach: Die ersten Sonnenstrahlen durchbrechen das frühlingshafte Laub des Waldes. Die Gewächse am Boden sind noch mit leichtem Tau überzogen. Das Wetter verspricht einen schönen, klaren Sonnentag. Auf der Suche nach Futter durchstreichen Rehe das Waldstück, finden Gräser, kleine Büsche und … Waschmaschinen, Müllsäcke oder Bauschutt.

Immer wieder beschäftigt die Kreisverwaltung das „Phänomen“ der illegalen Müllentsorgung in Wäldern, auf Wiesen oder an Straßenrändern. Ob Bauschutt auf einem Grundstück bei Merxheim, Müllsäcke an einem Wirtschaftsweg bei Rüdesheim oder Baggerketten gleich an mehreren Orten im Landkreis – alleine in diesem Jahr erreichten die Kreisverwaltung schon rund 220 Anzeigen zu Müllablagerungen im Landkreis Bad Kreuznach.

Tamara Fett ist Mitarbeiterin der Unteren Abfallbehörde der Kreisverwaltung. Für sie und ihre Kollegen beginnt mit der Anzeige die Arbeit, den Müllsünder im besten Fall zu finden, zumindest aber dafür Sorge zu tragen, dass der illegal entsorgte Müll wieder wegkommt und ordnungsgemäß entsorgt wird. „Die Anzeigen, dass illegal Müll entsorgt wurde, erreichen uns in aller Regel über die Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltungen“, weiß Tamara Fett.

Liegt die Meldung der Kreisverwaltung vor, beginnen hier die Ermittlungsarbeiten. „Bei allen Fällen müssen wir raus fahren, um uns zunächst ein Bild der Situation zu machen“. Auf diesem Wege werde auch geprüft, ob auch dass tatsächlich ein Vergehen vorliegt – „teils kann es auch vorkommen, dass sich die angezeigten Situationen als Missverständnisse herausstellen“. Bestätigt sich die angezeigte Lage, beginnt die Verwaltungsarbeit.

Vor Ort wird neben der Aufnahme des Volumens des abgelegten Mülls auch versucht, Anhaltspunkte zu finden, wer für die Umweltsauerei verantwortlich ist. „Nicht selten kommt es vor, dass wir Briefe und darüber Adressen in Müllsäcken finden“, erklärt Tamara Fett. In Wallhausen etwa konnte in Müllsäcken, die auf dem Schulgelände entsorgt wurden, eine Krankenkassenkarte gefunden werden. Derartigen Hinweisen geht die Unter Abfallbehörde nach, um den eigentlichen Verursacher haftbar zu machen.

Die Verfahren selbst können sich dabei aber auch dann recht lange ziehen, wenn klar zu sein scheint, wer der Verursacher ist. Für die Meldenden ist dies oftmals sehr unbefriedigend. „Die Verfahrensschritte und geltenden Fristen müssen aber eingehalten werden, da haben wir keine Wahl“, wirbt Tamara Fett um Verständnis. Denn auch den möglichen Verursachern muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern und eigenständig den Müll wieder wegzuräumen.

Erst in letzter Instanz erfolgt die Entsorgung durch die Kreisverwaltung – die Rechnung hat der Verursacher zu tragen. „Illegale Müllentsorgungen sind kein Kavaliersdelikt, hier verstehen wir keinen Spaß“, macht Tamara Fett deutlich. Auf eine illegale Müllentsorgung, die einem Verursacher nachgewiesen werden kann, folgt ein Bußgeld in empfindlicher Höhe. Anders verhält es sich, wenn kein Verursacher gefunden werden kann.

„Dann müssen nur zu oft die Grundstückseigentümer oder aber die öffentliche Hand dafür aufkommen, um den Müll wieder aus der Natur zu entfernen“. Unterschieden wird hier, ob der Müll innerhalb von Ortschaften oder im sogenannten Außenbereich der Müll abgelagert wurde. „Innerhalb der Ortslagen müssen die Grundstückseigentümer für die Entsorgung aufkommen, außerorts geht die Entsorgung meistens mit dem Steuerzahler heim“, wenn kein Verursacheranzeichen ermittelt werden kann.

Warum es immer noch Menschen gibt, die ihren Unrat in der Natur entsorgen, ist auch für Tamara Fett absolut unverständlich. „Sperrmüll oder Elektrogeräte können kostenfrei auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden“. Auch Bauschutt oder Restmüllsäcke würde dort – wenn auch nicht kostenfrei – angenommen. „Aber auch die Gebühr zur Entsorgung von Bauschutt oder Restmüllsäcken ist deutlich günstiger, als das zu erwartende Bußgeld, wenn der Verursacher erwischt wird“.

Daneben sorgt die korrekte Form der Entsorgung dafür, dass Reh, Hase und Igel nicht im Müll, sondern in der sauberen Umwelt nach Futter suchen können. Die Höhe eines Bußgeldes kann bis zu 100.000 € betragen. Für die illegale Entsorgung kleinerer Einzelstücke, wie etwa einer einzelnen Matratze, können bereits bis zu 200 Euro Bußgeld auf den Umweltsünder zukommen, bei einem Kühlschrank sind es bis zu 400 Euro. Auf den Wertstoffhöfen hingegen werden diese und viele andere Gegenstände kostenlos angenommen. Wer es ganz bequem wird, kann sich auch den Sperrmüll nachhause bestellen. Mehr dazu auf awb-bad-kreuznach.de.

Text und Foto: Kreisverwaltung Bad Kreuznach