Wer möchte in städtischen Ausschüssen und Aufsichtsräten mitarbeiten? So gehts …

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Wir helfen ja gern. Also nicht nur den “Fridays for future”-Demonstrierenden über die Salinenstrasse. Sondern auch interessierten Einwohner*Innen in einen Ausschuß oder Aufsichtsrat. Weil es auf unsere Berichterstattung über die Besetzungscouch eine handvoll konkreter Anfragen gab, hier die Details als Service für alle, die wollen:

1. Benennung erforderlich

Wer am kommenden Donnerstag vom Stadtrat gewählt werden möchte, muß sich von einer Partei oder Liste vorschlagen lassen. Das Gesetz sagt klipp und klar: eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Damit die Partei oder Liste Ihres Vertrauens Sie vorschlagen kann, muß sie natürlich von Ihren Ambitionen wissen.

1.1. Sofort bewerben!

Eine sofortige Bewerbung tut also not. Denn Sie können etwa den Grünen später ja nur dann vorwerfen, Sie nicht nominiert zu haben, wenn Sie rechtzeitig vorher auf Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit hingewiesen haben. Ihr Ansprechpartner sind die Fraktionen. Also einfach ein Stadtratsmitglied ansprechen. Oder die nachstehende Funktionsperson Ihrer Wahl:

1.2. Kontaktpersonen der Fraktionen

CDU: Fraktionsvorsitzender Manfred Rapp
SPD: Fraktionsvorsitzender Andreas Henschel
Grüne: Fraktionsvorsitzende Andrea Manz
AfD: Fraktionsvorsitzender Thomas Wolff
FDP-Faire Liste: Fraktionsvorsitzender Jürgen Eitel
FWG-BÜFEP: Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Delaveaux
Linke: Fraktionsvorsitzender Jürgen Locher

2. Zeitaufwand und Sitzungsanzahl

Vorher sollten Sie sich natürlich überlegen welche Voraussetzungen erforderlich sind. Die gesetzlichen Vorgaben erfüllt fast jede(r): Volljährigkeit und aktives und passives Wahlrecht. Eine fachbezogene Berufsausbildung oder ein Bildungsabschluß sind nicht erforderlich. Das wird an einzelnen Diskussionsbeiträgen auch immer wieder deutlich. Muß aber für die Beratungsergebnisse kein Schaden sein.

2.1. Zeitaufwand relativ

Sie kennen ja die durchaus guten Erfahrungen blinder Hühner beim Picken. Der Zeitaufwand hängt vom Ausschuß ab. Und davon, welche Mitarbeitsleistung Sie sich auferlegen möchten. Beispiel Rechnungsprüfungsausschuß. Dessen Aufgabe: die sachgerechte Verwendung der dreistelligen Millionenausgaben aus dem Stadtsäckel kontrollieren.

2.2. Ernsthaft geprüft

Das kann man so machen wie vor über zwei Jahrzehnten unter der Leitung von Jens Heblich. Damals übernahmen fünf der Ausschußmitglieder eigene Prüfaufträge. Das Gremium traf sich mehrfach. Für die aktiven Ausschußmitglieder lag der Zeitaufwand zwischen zwanzig und 60 Stunden. Die Prüfung in 2018 (für 2013) wurde in einer Sitzung abgewickelt. In rund 2 Stunden.

2.3. Länge unterschiedlich…

Es kommt halt – wie bei fast allem im Leben – darauf an, was man / frau daraus macht. Üblicherweise beginnen Ausschußsitzungen um 17.30 Uhr. Die jeweilige Dauer ist unterschiedlich. Sie hängt von der Länge des Sachvortrages durch Verwaltungsleute ab. Und von der Zahl und Länge der Wortbeträge der Ausschußmitglieder.

2.4. … Sitzungsdauer auch

Bei den “kleinen” Ausschüssen, also jenen mit 12 oder 14 Sitzen, die nur zwei oder drei Mal im Jahr tagen, liegt die Sitzungsdauer selten über zwei Stunden. Die entscheidungsstarken “grossen” Ausschüsse (Finanz- und Planungsausschuß) mit künftig 18 Plätzen tagen auch schon mal vier Stunden am Stück. Oder länger. Und bis zu zehn Mal im Jahr.

2.5. Vorbereitung individuell

Beim Finanzausschuß kommen die jährlich zwei bis dreitägigen Etatberatungen dazu. Da wird natürlich nicht ganztags gearbeitet. Sondern von 15 Uhr bis etwa 19 Uhr. Zu dieser reinen Sitzungsdauer addiert sich die individuelle bzw parteiinterne inhaltliche Vorbereitungszeit. Man kann es natürlich auch so machen, wie in mancher Ausschußsitzung zu beobachten war.

2.6. Umschlag im Termin öffnen

Auf eine Vorbereitung verzichten und die Sitzungsunterlagen und Beschlußvorlagen erst in der Sitzung selbst erstmals auspacken. Derartige Verhaltensweisen von aussen nachzuvollziehen wird übrigens künftig schwieriger. Keine Sorge, die Sitzungen bleiben öffentlich. Daran können die örtlichen Mandatsträger nichts ändern.

2.7. Ratsinformationssystem

Aber zumindest die Stadtratsmitglieder werden ab sofort auf Ipad statt Papier umgestellt. Beschlußvorlagen gibts dann nur noch elektronisch und nicht mehr im braunen Umschlag. Eine – natürlich illegale – Herausforderung für Hacker. Die könnten, nach dem rechtswidrigen Eindringen in das Ratsinformationssystem feststellen, wer wie oft in den Ausschußunterlagen virtuell geblättert hat.

2.8. Die Sache eilt

Nähere Informationen geben Ihnen bestimmt gern die vorgenannten Verantwortlichen der Parteien und Listen. Uns interessieren Ihre Erfahrungen beim Versuch Ausschußmitglied zu werden. Also kümmern Sie sich – und berichten Sie uns dann bitte über Ihre Erlebnisse. Übrigens. Die Sache eilt. Denn schon am Dienstag sollen die Fraktionen ihre Besetzungslisten bei der Stadt vorlegen.

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20.06.19 – “Gibt es eine Besetzungscouch nur beim Kino oder auch in der Kommunalpolitik?”
19.06.19 – “Kommunalpolitik intern: 286 Ausschuß- und Aufsichtsratposten zu vergeben”
18.06.19 – “Die Oberbürgermeisterin moderierte gestern Abend einen schwarz-roten Übernahme-Versuch”