Vandalen beschädigten Belag einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke

NORHEIM KURGEBIET BAD KREUZNACH – Auch wenn es “nur” eine Brücke für Fußgänger- und Radfahrer*Innen ist: die Polizei sieht einen “gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr” (§ 315b StGB) gegeben. Dieses Vergehen setzt voraus, dass mit der Tat Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

Vor Ort mußte die Streife feststellen, dass im Brückenbelag eine ca. 0,5m x 1 große und etwa 50 kg schwere Holzabdeckung fehlte und von den unbekannten Tätern in die Nahe geworfen worden war. Die Freiwillige Feuerwehr Norheim barg die Abdeckung aus dem Wasser, setzte sie wieder ein und befestigte diese.

Polizei sucht Zeugen

Ebenfalls am Sonntag wurde im Stadtgebiet Bad Kreuznach in ähnlicher Weise randaliert. Dort wurde am Sonntagvormittag festgestellt, dass Sitzmöbel in die Nahe geworfen waren. Ob ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht ist offen. Die Polizei bittet um Täterhinweise unter (0671) 88 110.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach


Eine gegen Feuchtigkeit nicht isolierte Pressspanplatte als Bodenbelag? Natürlich rechtfertigt das keine Randale. Aber von einem vorbildlichen Unterhaltungszustand kann hier keinesfalls gesprochen werden.
Die Rutschgefahr, vor der das Schild warnt, ist nicht das grösste Problem der Brücke bei Norheim. Im Bestzustand ist der Brückenbelag wirklich nicht. Wenn man – wie die Mitarbeiterin unserer Redaktion – die Brücke zum ersten mal per Pedes überquert und fast jeder Schritt eine unterschiedliche Reaktion des Holzbelages bewirkt, wirft das die Frage auf, ob Unterhaltung und Pflege im notwendigen Umfang durchgeführt werden.