FDPler bei der AfD aufgeführt: Stadtverwaltung verpatzt erneut amtliche Bekanntmachung

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Wir erinnern uns: Ende 2016 ließ die Stadtverwaltung die alte Tourismusbeitragsatzung für 2017 amtlich veröffentlichen. Das ging schief. Monatelang wurde über die Schuld gestritten. Am 11.11.17 erfolgte dann die formal korrekte Bekanntmachung. Das Ende ist bekannt: die mit diesem Manko gestartete Satzung scheiterte beim OVG. Nicht aus diesem Grund.

“Bekanntmachung fehlerhaft”

Aber aus dem Schlamassel der Anfangstage konnte sich das Dokument nie vollständig befreien. Jetzt ist wieder eine amtliche Bekanntmachung gescheitert. Die des Wahlergebnisses für die Wahlen zum Stadtrat, den Ortsbeiräten und den Ortsvorstehern. Wie Sachgebietsleiter Jürgen Cron vom Hauptamt den Wahlvorschlagsträgern gestern mitteilte, ist die “veröffentlichte Bekanntmachung fehlerhaft”.

Zuordnung zu falschen Parteien

Cron beschrieb die Unrichtigkeit so: “Durch einen Formatierungsfehler der EDV-Dateien wurden versehentlich Kandidaten bzw. Kandidatinnen für den Stadtrat und die Ortsbeiräte falschen Parteien zugeordnet”. So durfte sich die AfD über unverhofften Zuwachs freuen: FDP-Urgesteine wie Gebhard Benz, Jürgen Kiehl, Rainer Fernis und andere wurden von der Stadt bei den Rechten statt den Liberalen aufgeführt.

Bei Übermittlung nicht bemerkt

Die FDP “profitierte” im Gegenzug etwa bei den Wahlen zum Bosenheimer Ortsbeirat. Dort wurden deren Reihen durch Achim Vestner, Harald Schäfer, Marion Martin und andere aufgefüllt, obwohl diese in Wirklichkeit auf der “Liste faires Bad Kreuznach” kandidierten. “Dies wurde bei der Übermittlung der Dateien an die Zeitungen von uns nicht bemerkt” erklärt Jürgen Cron.

Erneute Entschuldigung

Und schickt eine Entschuldigung hinterher: “Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen und werden unverzüglich eine neue, korrigierte Bekanntmachung der Wahlergebnisse in den Tageszeitungen veröffentlichen”. Schon bei der Sitzung des Wahlausschusses selbst, auf dessen Beratungsergebnis die fehlerhafte amtliche Bekanntmachung zurückgeht, mußte sich das Wahlamt entschuldigen.

Offizielle Wahlbeschwerde?

Für den Termin am 28. Mai waren mit Rolf Bühring (BüFEP) und Hans-Joachim Hieronymus (FWG) zwei Beisitzer geladen – und durften nicht mitarbeiten. Dieser und auch andere Umstände haben dazu geführt, dass sich mittlerweile die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier mit dem Vorgang beschäftigen muß. Immer wahrscheinlicher wird auch eine offizielle Wahlbeschwerde.

Wahlwiederholung droht

Die kann jede Einwohnerin bis zu 14 Tage nach der – form- und inhaltsrichtigen – amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses einlegen. Und dann gegen die zu erwartende Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Findet das Fehler, die sich auf das Wahlergebnis entscheidend auswirken konnten, droht eine Wiederholung der Wahl in einem Wahlbezirk. Oder im gesamten Stadtgebiet.

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