Nichts dazu gelernt: GuT fuscht beim Tourismusbeitrag weiter wie gewohnt

Ein Kommentar
unseres Redakteurs
Claus Jotzo

Es gibt einige Dinge, die die GuT oberflächlich betrachtet gut macht. Positiver kann man es leider nicht sagen (auch wenn wir dies gerne möchten), weil die zu einer tiefgründigeren Beurteilung erforderlichen Details nicht mitgeteilt werden. Von aussen betrachtet können sich Veranstaltungen wie das Weinfestival im Kurpark ebenso sehen lassen, wie die zertifizierten Spazierwanderwege.

40 Paten helfen mit

Letzte vor allem wegen dem nicht hoch genug einschätzbaren Erfolg, rund 40 Wege-Paten gewonnen und einbezogen zu haben. Und weil der für den Tourismusbeitrag verantwortliche Bürgermeister erkannt hat, dass dieses Angebot als Prozeß verstanden werden, also fortlaufend ergänzt, verbessert und aktualisiert werden muß. Gelingt es Heinrich diese Denke verwaltungsintern durchzusetzen, wird das ein zukunftsweisendes Angebot.

Witznummer

Aber die Entscheidung, die GuT mit der Einziehung des Tourismusbeitrages zu betrauen, war und bleibt eine Witznummer. Auch wenn heute keiner mehr lacht. Geändert hat sich in den vergangenen vier Jahren nur eines: die ständige Wiederholung von Pannen und Peinlichkeiten ist einfach nicht mehr lustig. Wo sich Bürger*Innen eine ähnliche Fehlerquote erlauben, wie die GuT, werden sie von der Stadtverwaltung gnadenlos abgestraft.

Es mangelt an Fachwissen

Umgekehrt darf die GuT auch weiterhin ihre Possenspiele treiben, ohne das Aufsichtsrat oder Stadtrat einschreiten. Dabei können auch einfach strukturierte Mitbürger*Innen leicht nachvollziehen, dass es der GuT an Fachwissen und Nähe zum Thema mangelt. Während GuT-Texte etwa zu Stadtführungen inhaltlich fehlerfrei sind. Und in vielen Fällen sogar lesenswert formuliert, spotten die Beiträge zum Tourismusbeitrag seit Jahren jeder Beschreibung.

Jüngstes Beispiel: die “Erläuterung” zum Erhebungsverfahren des Tourismusbeitrages für 2017 (Screenshot vorstehend). Die GuT schafft das Kunststück mehr Fehler und Mißverständnisse zu verbreiten, als der Text Zeilen hat. Das geht gleich im ersten Satz los. Da wird ein Stadtratsbeschluß in den kommenden Dezember verlegt (“der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2019 …”).

Unwahre Behauptung

Es mag den Verantwortlichen ja psychologisch wichtig sein mitzuteilen, dass (vorerst!) für den Zeitraum ab dem 1.1.18 kein Beitrag mehr kassiert wird. Aber für das jetzt laufende Erhebungsverfahren für 2017 spielt das keinerlei Rolle. Schlicht unwahr ist die Behauptung, “der Verwaltungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz” habe die alte Satzung “moniert”.

Gericht nicht korrekt benannt

Ich persönlich war am 19.12.18 der Prozeßvertreter des Antragstellers Antonio Valentino. Wir saßen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Und so steht es auch über dem von uns erwirkten Urteil. Was ist das für eine Verwaltungsstelle (so nennt sich die GuT in Beitragsfragen selbst), die nicht einmal das Gericht namentlich korrekt angeben kann, das für ihren Tätigkeitsbereich zuständig ist?

Erhebung für 2017 erst in 2019

Auch bildet die neue Satzung vom 26.2.2019 nicht die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Tourismusbeitrags im Jahr 2017, wie es unzutreffend bei der GuT heisst. Sondern für das Jahr 2017. Denn in 2017 hat es die tolle Verwaltungsstelle nur zu rund 400 verschickten Bescheiden (von mehreren tausend) für 2017 geschafft. Dann trat eine längere Tätigkeitspause ein, für die bis heute kein Leistungs-Nachweis veröffentlicht wurde.

Keine Schlußzahlung für 2017

Und erst in den vergangenen Wochen wurden dann wieder Aktivitäten erkennbar: Umsatzanfragen für 2017 werden verschickt. Wann die Bescheide folgen? Das schreibt die GuT auf ihrer Internetseite nicht. Dort fehlt auch jeder Hinweis darauf, dass die Stadtverwaltung nach wie vor den Tourismusbeitrag wieder einführen möchte. Und es sich bei der für 2017 kassierten Summe eben nicht um eine Art “Schlußzahlung” handelt.

Falsche Angaben ärgerlich

Die falschen Angaben und irreführenden Formulierungen sind auch deshalb besonders ärgerlich, weil die Materie ohnehin komplex und für Laien schwer verständlich ist. Gerade daher müssten sich alle Verantwortlichen darum bemühen, dass die Fakten stimmen und Aussagen verständlich sind. Aber das ist vorsätzlich nicht gewollt. Denn um so weniger die Betroffenen verstehen, um so geringer fällt ihr offener Widerstand aus.

Frust, Verärgerung und Resignation

Das Vorgehen der GuT und der Stadtverwaltung führt zu Frust, Verärgerung und Resignation. Dabei bräuchte Bad Kreuznach das genaue Gegenteil: mehr Bürger*Innen, die sich für das Gemeinwohl engagieren. Nicht nur für Leuchtturmprojekte wie das Haus der Stadtgeschichte. Sondern für Mikroaufgaben wie die Pflege von öffentlichen Baumscheiben vor der Haustüre. Für soziale Herausforderungen wie die Integration von Flüchtlingen.

Sonntagsreden

Für die Verbesserung des Beratungsniveaus in Fachausschüssen des Stadtrates. Für mehr Miteinander. In den Sonntagsreden der Kommunalpolitiker ist davon auch immer die Rede. Aber wenn es dann konkret darum geht etwas zu verändern, wenden sich die Verantwortlichen ab. Die einen, wie SPD-Fraktionschef Henschel, sehen sich als ehrenamtliche Tätige überfordert (was sie nicht daran hindert sich für diese Ämter zu bewerben …).

Ignoranz statt Sachkompetenz

Andere lassen es beim Plappern. Wenn Bürger*Innen zu den öffentlichen Stadtrats- und Ausschußsitzungen kommen, erleben diese oft Sitzungsabläufe, die ihnen die Haare zu Berge stehen lassen. Redebeiträge, die mehr von Ignoranz und Verblendung, als von Sachkompetenz geprägt sind. Und unzählige relevante Beschlußvorlagen, die nicht oder kaum hinterfragt werden, bevor eine meist einmütige Zustimmung erfolgt.

Beschluß schlummert still und leise

In dieser traurigen Realität dürfte auch der Hauptgrund dafür bestehen, warum ein am 4. Juni 2018 vom Hauptausschusses gefaßter Beschluß nunmehr über ein Jahr lang still und leise in den Verwaltungsakten schlummert. Damals hatten die Mitglieder des Hauptausschuss – erkennbar widerwillig – die Verwaltung beauftragt “eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten”, um Aufzeichnungen von Rats- und Ausschusssitzungen rechtlich möglich zu machen.

Keine(n) kümmerts

Bedenken wie Datenschutz kamen damals aus fast allen Fraktionen. Selbst den Grünen war bei dem Gedanken, dass viel mehr Einwohner*Innen als bisher hören können, was in Stadtrats- und Ausschußsitzungen von ihren gewählten Vertreter*Innen verzapft wird, nicht ganz wohl. Und daher hat bis heute auch keines der 44 Ratsmitglieder darauf bestanden, dass die Verwaltung den Vorschlag für die Änderung der Hauptsatzung endlich vorlegt.

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08.04.19 – “Roger Emmert zahlt keinen Fremdenverkehrsbeitrag 2015”
22.02.19 – “Stadtrat beschließt zweiten Anlauf für Tourismusbeitrag 2017”
23.12.18 – “Hineingeschaut: so erfährt man von einem Sieg beim OVG”
19.12.18 – “OVG: Tourismusbeitrag rechtswidrig”
30.11.18 – “Tourismusbeitrag zum 1.1.18 abgeschafft”
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31.10.18 – “Tourismusbeitrag auf der Kippe”
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