Muß der städtische Wahlausschuß nachsitzen?

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Längst sind die Stadtratssitze verteilt. Hinter den Kulissen basteln die Chefstrategen der Parteien und Listen – oder solche, die sich dafür halten – an Ausschußgrössen und Besetzungslisten. In rund zwei Wochen tagt die Runde der Fraktionsvorsitzenden mit Dr. Kaster-Meurer. Bis zu diesem Gespräch sollen die wichtigsten Eckpunkte feststehen. Doch schon jetzt muß ein Fragezeichen gesetzt werden.

Bühring schaltete Landeswahlleiter ein

Denn durch das Verhalten der Oberbürgermeisterin stehen einige Formfragen im Raum. Rolf Bühring (BüFEP) hat den Landeswahlleiter mit der Angelegenheit befaßt. Der klärte die Zuständigkeiten auf. Und jetzt darf sich die ADD in Trier als Aufsichtsbehörde mit einer Reihe delikater Fragen auseinandersetzen.

So muß die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion entscheiden, ob Dr. Kaster-Meurer während der Sitzung des Wahlausschusses mit ihrem Smartphone Nachrichten empfangen und senden durfte. Auch die Tatsache, dass die Zuhörer die prüfenden Ausschußmitglieder und die antwortenden Verwaltungsleute akustisch nicht hören konnten, wird zum Klärungsgegenstand.

Schließlich zieht Bühring in Zweifel, ob die Öffentlichkeit der Sitzung gegeben war. Fakt ist: der gesetzlich vorgeschriebene Aushang war am rechten Türflügel des Sitzungssaales befestigt. Und der stand offen. So dass der Aushang weder als solcher erkannt noch gelesen werden konnte. Kommt die ADD zum Ergebnis, dass der Sitzungsverlauf nicht korrekt war, muß der Wahlausschuß erneut ran.

Amtliches Wahlergebnis von Bedeutung

Denn alle weiteren Schritte, wie die für den 27. Juni vorgesehene konstituierende Sitzung des Stadtrates, können ohne die amtliche Feststellung des Wahlergebnisses nicht stattfinden. Entwarnung kann dagegen hinsichtlich einer drohenden Neuwahl des Stadtrates gegeben werden. Die Hürde für eine erfolgreiche Wahlanfechtung liegt sehr hoch. Wenn es dazu kommt, dann in dem Wahlbezirk, in dem sich der oder die Fehler ereigneten.

Sängerheim Planig im Fokus

Und sich so gravierend auswirkten, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen konnten. Konkret könnte es sich also um den Bezirk “Sängerheim Planig” handeln. Dort wurden, wie diese Seite bereits am Montag nach der Wahl gemeldet hat, Stimmzettel ausserhalb des Wahlokales ausgefüllt. Ein klarer Verstoss gegen das Kommunalwahlrecht.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:
31.05.19 – “Franz-Josef Haas läßt im Wahlausschuß “Beanstandungen” feststellen”
29.05.19 – “Dr. Kaster-Meurer lädt erst ein – und schließt dann aus”