Dr. Kaster-Meurer lädt erst ein – und schließt dann aus

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Gestern Abend tagte der städtische Wahlausschuß. Unter dem Vorsitz der Oberbürgermeisterin wurden die Wahlergebnisse für die Wahlen der Ortsvorsteher, der Ortsbeiräte und zum Stadtrat geprüft, festgestellt und die Verteilung der Sitze vorgenommen. Die Sitzung wurde nach zweieinhalb Stunden um 19.58 Uhr beendet. Ob damit das Kapitel Kommunalwahl 2019 fürs Stadtgebiet endgültig abgeschlossen ist, darf bezweifelt werden.

Denn Dr. Kaster-Meurer hat wieder einmal einen Bock geschossen. Ohne amtliche Abschußgenehmigung versteht sich. Einige Minuten vor Sitzungsbeginn stellten sich bei Torsten Schneider vom Wahlamt Rolf Bühring (BüFEP) und Hans-Jürgen Hieronymus (FWG, rechts im Bild) als Beisitzer im Wahlausschuß vor und baten um Einweisung in ihre Aufgaben. Schneider war davon nichts bekannt.

Auch der Umstand, dass beide Herren eine von der Oberbürgermeisterin höchstpersönlich unterschriebene Einladung vorzeigen konnten, in der sie als “Beisitzer” zur Ausschußsitzung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung geladen wurden, führte nicht dazu, dass sie am Sitzungstisch Platz nehmen durften. Es müsse sich um ein Versehen handeln. Auch die Oberbürgermeisterin war nicht bereit, ihrer eigenen Einladung Folge zu leisten.

Und schloß Bühring und Hiernoymus von der Mitwirkung an der Beratung aus. Der Logistik-Kaufmann und der Steuerberater entfernten sich daher verärgert zügig vom Tagungstisch und setzten sich auf die Zuschauerplätze. Für Rolf Bühring, der am Sonntag ganztags Dienst im Wahllokal 116 geleistet und montags bis zum Ende in der Jakob-Kiefer-Halle ausgezählt hatte, ist das Verhalten der Oberbürgermeisterin “einfach nur noch schlimm”.

Retourkutsche der OBin?

Mit ehrenamtlichen Wahlhelfern so umzuspringen sei nicht hinnehmbar. Weil es mit Bühring und Hieronymus Mitglieder von BüFEP und FWG traf, deren Listen im Stadtrat OBin-kritisch arbeiten, glaubt er nicht an einen Zufall. Eher an eine Retourkutsche. Für öffentliche Kritik an Dr. Kaster-Meurer. Erst letzte Woche in der Stadtratssitzung hatten sich nämlich sowohl Bühring als auch Hieronymus in der Einwohnerfragestunde zu Wort gemeldet.

Fall für die Gerichte

Um die Oberbürgermeisterin auf Fehlleistungen anzusprechen. Jetzt wird wohl ein weiterer Fehler von Dr. Heike Kaster-Meurer zum Fall für die Gerichte. Denn die Verwaltungschefin ist per Gesetz Wahlleiterin. Als solche muß sie die Vorschrift des § 8 Kommunalwahlgesetz (KAG) beachten. Dort ist definiert, dass der Wahlausschuß aus “vier oder sechs wahlberechtigten Personen der Gemeinde als Beisitzern” besteht.

“Keine Zeit für die Alltags-Arbeit”

Beim Unterschreiben der siebten oder achten Einladung hätten bei einer kompetenten oder aufmerksamen Amtsperson Zweifel kommen müssen, meint Bühring. “Aber Dr. Kaster-Meurer war ja im Wahlkampfmodus. Ein Foto hier, redigieren einer Presseerklärung dort. Da bleibt natürlich keine Zeit für die Alltags-Arbeit, für die sie bezahlt wird”. Und da dachten am Montag schon einige Sozialdemokraten, schlimmer als mit dem Einbruch von rund 9 Prozent und dem Verlust von 5 Ratsmandaten könne es nicht kommen.