Sonntagsöffnung soll Alltag werden

Viele wollten nur an einem einzigen Sonntag öffnen. In einem eng abgegrenzten Teil des Stadtgebietes. Am Mantelsonntag. Und mussten bis zuletzt zittern. Jetzt zeigt die Stadtverwaltung auf, dass mehr möglich ist: an 40 Sonn- und Feiertagen jeweils acht Stunden. Dies gilt nicht nur für Geschäfte, die Kur- und Badeartikel, Devotionalien, Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, frische Früchte, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Bild- und Tonträger, Zeitungen und Zeitschriften anbieten. Sondern auch für Waren mit einem spezifischen „Kreuznacher Charakter“.

“Damit kann dem Wunsch zahlreicher Geschäftsleute vielfach entsprochen werden“, teilt Beigeordneter Markus Schlosser dazu via Stadtseite mit. Gerade für die kleinen Lädchen in der Innenstadt sei dies eine sehr charmante Lösung, stellt der Beigeordnete fest. Schlosser lädt interessierte Geschäftsinhaber ein, sich beim Gewerbeamt zu informieren, ob auch deren Sortiment an Sonn- und Feiertagen verkauft werden darf – „damit wir im Frühjahr 2019 den Kreuznachern und ihren Gästen den Stadtbummel noch attraktiver gestalten können.“ Informationen und Kontakt: Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Gewerbe und Gaststätten, Brückes 2-8, Stephanie Orben, Zimmer 234, Telefon 0671/800-176, E-Mail: stephanie.orben@bad-kreuznach.de