Ordnungsamt schockt Neustadt-Bewohner

Gernot Meyer-Grönhof ist sauer. Er bekam Post vom Ordnungsamt. Kein Knöllchen. Viel schlimmer. Der überregional renommierte Künstler lebt und arbeitet in der Schuhgasse. Mitten in der historischen Neustadt. Parkplätze gibt es da kaum. Wegen der dichten, teilweise Jahrhunderte alten Bebauung. Stadtgeschichte pur eben.

Aus diesem Grund gab es eine unausgesprochene Regel: wer einen der kostenpflichtigen Anwohnerparkausweise besitzt, darf im Notfall sein Auto auch auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abstellen. Ohne Parkschein. Das soll ab dem 1.1.19 anders werden. Wie das Ordnungsamt den Betroffenen in der vergangenen Woche schriftlich mitgeteilt hat, wird im neuen Jahr jeder gebührenpflichtig verwarnt, der kein Ticket zieht. Da es in der Neustadt viel weniger Parkplätze gibt, als da Menschen parken wollen, ist der Ärger vorprogrammiert.

Zitat aus dem Schreiben des Ordnungsamtes vom 22.11.18:

“Bisher haben wir es geduldet, dass mit den Bewohnerparkausweisen auch auf den gebührenpflichtgen Parkplätzen (Parkplatz Poststrasse/Klostergarten, Parkplatz Jahnhalle und Parkplatz Holzmarkt) geparkt wird. Dieses werden wir mit einer Einschränkung ab dem 1.1.2019 nicht mehr gestatten.

Künftig werden nur noch 15 Parkplätze für Bewohner auf dem Parkplatz Jahnhalle zu folgenden Zeiten zur Verfügung stehen: Montag bis Freitag von 20 Uhr bis 8 Uhr. Die gebührenpflichtigen Parkflächen können selbstverständlich bei Zahlung der Parkgebühr angefahren werden.

Die Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauches, des vorhandenen Parkdrucks und und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten müssen Parkflächen auch für Nichtbewohner zur Verfügung stehen. Für die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung ist eine Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomat eingeführt.

Nicht für Bewohner reservierte Parkflächen sollen möglichst gleichmässig unter besonderer Berücksichtigung ansässiger Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr sowie des Publikumsverkehrs von freiberuflich Tätigen in dem Bereich verteilt sein. Die künftige Regelung dient einem Ausgleich aller Interessen. gez Beiser”