“Täuschungsversuch beim Tourismusbeitrag”

Am 30. Oktober führt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz die Anhörung zum Tourismusbeitrag durch. Schon nächste Woche steht der in Bad Kreuznach auf dem Prüfstand. Am Dienstag den 16.10. tagen Finanzausschuss und GuT-Aufsichtsrat gemeinsam. Beraten wird ein Antrag der CDU-Fraktion, der auf die Abschaffung der Abgabe ab dem 1.1.18 abzielt. Selbst wenn dieser Antrag angenommen würde, ginge die Beitragserhebung für 2016 und 2017 weiter.

Die Stadtverwaltung nimmt den CDU-Antrag zum Anlass erstmals ein Argument des Beitrag-Kritikers Antonio Valentino konkret aufzugreifen. Der hatte dem OVG vorgetragen, dass es der im Dezember 2016 beschlossenen Beitragssatzung für 2017 ff an einer prüffähigen Kalkulation mangelt (diese Seite berichtete u.a. am 21.9.18 unter der Überschrift “Die schrecken vor nichts zurück”, am 19.3.18 unter “Verräterische Zahlen” und am 16.3.18 unter “Kein Witz: Tourismusbeitrag soll auch Bäderhaus-Defizit verringern”). In diesem Zusammenhang hatte er die Festsetzung der kommunalen Eigenanteile bei mehreren Dutzend angeblich “touristischen” Ausgaben als “willkürlich” bezeichnet. Und das war wohl zutreffend.

Beschluss soll nachgeholt werden

Denn wie die Stadtverwaltung mit ihrer Beschlussvorlage 18/357 indirekt einräumt, hat es über die zugrundegelegten Prozentsätze nie einen Beschluss gegeben. Der soll jetzt nachgeholt werden. Den komplexen rechtlichen Zusammenhang, der auch Fachjuristen vor Herausforderungen stellt, reduziert die Verwaltung auf die schlichte Aussage “es bedarf lediglich der Bestätigung des Eigenanteils, der für den kommunalen Bereich in Abzug kommt”. Das ist natürlich unzutreffend, stellt dazu Valentinos Steuerberater Martin Reiber fest. “Denn der ohnehin zwei Jahre verspätete Beschluss muss nicht nur formal, sondern auch inhaltlich korrekt gefasst werden”. Und da sehe die Begründung in der Vorlage so dünn aus, dass die dahinterstehende, beitragsrechtfertigende Absicht gut zu erkennen sei.

PLZ-Befragung statt Analyse

Die Frage, ob etwa das rund 800.000-Euro-Defizit beim Bäderhaus zu 10% oder zu 90% aus dem Stadthaushalt oder von den Beitragszahlern abgedeckt werden muss, machen die Verantwortlichen nach eigenen Angaben von einer “PLZ-Befragung an der Kasse (2017)” abhängig. Auf der selben dünnen Datenlage wird der Gemeindeanteil am Thermalbad-Defizit von ursprünglich 25% auf 18% abgesenkt. Selbstredend werden den Entscheidungsträgern weder die Befragungstage noch die Zahl der Befragten mitgeteilt. Einen “klaren Täuschungsversuch” erkennt Antonio Valentino in einer Auffälligkeit in einem als “Anlage Kalkulation touristischer Fehlbetrag Vesper, 3.7.2018” bezeichneten Dokument, dass von der GuT vorgelegt wurde.

Steuereinnahmen nicht dargestellt

Darin wird “zur Lesart: Gesamtbelastung:” erklärt, unter Buchstabe “A” seien die Aufwendungen, unter “B” die Erträge und unter “C” die Einnahmen duch Steuern aufgeführt. “Dies ist erweislich unwahr” stellt der Gastronom fest. Denn die Position “C (Einnahmen durch Steuern)” taucht so in der Tabelle gar nicht auf. Verwirrend ist die Auflistung zudem zusätzlich dadurch gestaltet, dass die Buchstaben “A” und “B” sowohl vertikal als auch horizontal verwendet werden – jeweils mit ganz anderen, von der “Lesart” abweichenden Beschriftungen. “Ich werde mal das ein oder andere Mitglied im GuT-Aufsichtsrat und im Finanzausschuss darum bitten, mir diese Tabelle in eigenen Worten zu erklären” kündigt Valentino an, wohlwissend, dass dieser Versuch in einem Fiasko enden wird. Der erneute Versuch der Verwaltung, “intransparent” vorzugehen und nicht offen und nachvollziehbar zu informieren, bestärkt den Inhaber vom Ponte Vecchio in seinem Vorhaben, “nicht locker zu lassen, bis alle Leute ihre Beiträge zurück haben”.