Tourismusbeitrag: Showdown am 30. Oktober

Ende Oktober wird es ernst für die GuT und den Tourismusbeitrag. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lädt zur mündlichen Verhandlung. In öffentlicher Sitzung darf Antonio Valentino dann den Richtern des 6. Senates darlegen, welche Fehler in der vom Stadtrat beschlossenen Satzung für 2017, die auch in den Folgejahren gilt, so gravierend sind, dass sie aufgehoben werden muss. Termin ist am Dienstag den 30.10.18 um 11.15 Uhr im Sitzungssaal E009 im neuen Justizzentrum Koblenz. “Wer an diesem Termin als Zuhörer teilnehmen und nicht selbst nach Koblenz fahren möchte, soll mich anrufen”, lädt Valentino ein. Entweder würden Fahrgemeinschaften gebildet oder, wenn das Interesse gross genug ist, ein Bus eingesetzt.

Am 10. Januar 2018 hatten der Inhaber vom “Ponte Vecchio” und sein Steuerberater Martin Reiber den Normenkontrollantrag persönlich beim OVG vorgelegt. Schon damals waren sich beide sicher, dass der Beitrag die Prüfung in Koblenz nicht überlebt. Und in der Antwort der Stadt vom 8. März 2018 fanden Mandant und Berater schon vor Monaten eine willkommene unfreiwillige Bestätigung für ihre Hoffnung. Statt einer inhaltsreichen Verteidigungsschrift legte das Rechtsamt dem OVG eine eher dürre Stellungnahme vor, in der nur ein einziger Punkt herausstach: eine tabellarische Übersicht “Aufwand und Ertrag touristischer Leistungen der Stadt Bad Kreuznach 2016”.

Drei Jahre alte Daten

Valentinos Berater fragten sich sofort, warum die Stadt in 2018 zur Rechtfertigung von Fehlverhalten in 2017 eine Tabelle aus 2016 vorlegt. Ihr Misstrauen wurde noch verstärkt als sich herausstellte, dass darin Zahlen aus 2015 verarbeitet wurden. Und dann kam Heiterkeit in der Beraterrunde auf, als auf Blatt drei dieser Übersicht die ganz besondere Mathematik erkennbar wurde, mit der die Stadt “rechnet”: 4% von 23.000.000 Euro sind im Stadtrechnen 763.000 Euro. In der Schule wird als Ergebnis 920.000 Euro gelehrt. Angesichts derartiger, bis heute nicht korrigierter Fehlleistungen, verwundert nicht, dass die Stadt Hilfe bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchte. “Wenn der was kann gibt der denen im Stadthaus und bei der GuT einen einzigen Rat: den Beitrag sofort abschaffen”, meint Antonio Valentino. “Dann werden deren Peinlichkeiten und Ungerechtigketen nicht mehr gerichtlich geprüft und sie können so tun, als wäre nichts gewesen”.

“GuT muss zurückzahlen”

Die Stadtverwaltung selbst glaubt wohl auch nicht mehr so recht an einen Erfolg. Bescheide für 2017 werden schon seit Monaten nicht mehr verschickt. Insgesamt haben nach Angaben der GuT nur rund 440 der 4.600 potentiell Beitragspflichtigen einen Bescheid bekommen. Rund 200.000 Euro hat die GuT damit kassiert. “Jeden Euro und jeden Cent für 2017 und auch für 2016 müssen sie zurückzahlen, das ist meine Forderung”, stellt Antonio Valentino klar, der seit seinem Erfolg im Mai 2018 beim Verwaltungsgericht nicht mehr für sich selbst, sondern nur noch für alle anderen kämpft. Er muss nämlich für 2016 und 2017 nichts zahlen, da das Gericht der GuT verboten hat die gegen ihn gerichteten Bescheide zu vollstrecken.