Rücksichtslos zugestellt

Klappern gehört zum Handwerk. Aber muss es mit Mistgabeln sein? Im übertragenen Sinne drängt sich diese Frage den NutzerInnen der Sparkassen-SB-Filiale im Schwabenheimer Weg 133 auf. Oft genug hat in den vergangenen Monaten ein einzelner Werbeanhänger (ganz legal) die wenigen Parkplätze reduziert. Seit ein paar Tagen sind es sogar zwei! Sie stehen genau da, wo Sparkassenkunden gern ein paar Minuten parken würden um Bankgeschäfte zu erledigen. Und die beiden mobilen Werbeträger sind so aufgestellt, dass wer in östlicher Richtung dahinter parkt auch mit einem Kleinwagen teils auf dem Gehweg steht.

Würde also korrekt geparkt sind durch die Anhänger zwei bis drei Stellplätze blockiert. Sowohl für Einheimische als auch für Touristen ist das eine Zumutung. Ist es wirklich nötig hier eine Kurzzeitparkregelung zu beschildern, um rücksichtslose Werbung fernzuhalten? Kommen die werbetreibenden Unternehmen nicht selbst auf die Idee 30 Meter weiter westlich mit weniger Behinderung ihren Interessen nachzu”stehen”?