GuT antwortet zügig und pfiffig

Der Beginn der Bussgeld-Phase der DSGVO hat mehr als jede andere Regelung vorher den Schutz persönlicher Daten in das Bewusstsein vieler Bürgerinnen und Bürger gerufen. Diese Seite hatte am 23.6.18 unter der Überschrift “Auskunftsformular: Datenschutzanfrage an GuT” berichtet. Seit dem steht das von Rechtsanwalt Rechtsanwalt Jan Tobias Hüwel von der Kanzlei Rechtsanwälte Zickmann & Keßler (Bad Kreuznach) erarbeitete Dokument kostenfrei zum Herunterladen auf der Startseite zur Verfügung.

Ein Mitglied des Team Valentino hatte Mitte letzter Woche genau das getan: das Formular ausgedruckt, ausgefüllt und bei der GuT abgegeben. Auch wenn das Abgeben nicht reibunglos klappte und der Rechtsanwalt der GuT noch schriftlich darlegen muss, welche rechtlichen Unterschiede zwischen “Botin” und “Bevollmächtigter” bestehen: das Auskunftsverlangen kam an. Und die Antwort erfolgte bereits eine Woche später. Zugegeben, es war ein einfacher Fall. Denn das Teammitglied ist weder freiberuflich noch selbstständig tätig.

Antwort der GuT
Daher ist die Kernaussage im Antwortschreiben der GuT nicht unerwartet: “Es wurden bis zum heutigen Tag keine personenbezogenen Daten von Frau XX YY, WWW .., 55543 Bad Kreuznach, bei uns gespeichert. Der Stadtverwaltung Bad Kreuznach liegt kein angemeldetes Gewerbe während des Erhebungszeitraums des Fremdenverkehrsbeitrags oder des Tourismusbeitrags vor. Eine Beitragspflicht gemäß der Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags vom 02.11.2015 sowie gemäß der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags vom 19.02.2016, konnte unter den von Ihnen gemachten Angaben nicht festgestellt werden.”

Kurze Bearbeitungszeit positiv
Aber auch in diesen Fällen ist eine so kurze Bearbeitungszeit positiv hervorzuheben. Und die GuT zeigte sich pfiffig. Um ganz sicher zu gehen, ob nicht doch eine Beitragspflicht vorliegen könnte, legte die GmbH der anfragenden Person gleich alle Formulare und Unterlagen vor, die mit der “Umsatzanfrage” vorweg seit dem Frühjahr 2016 in vierstelliger Zahl im Stadtgebiet verschickt wurden.

GuT-Schreiben im Wortlaut
Die Antwort der GuT GmbH vom 3.7.18 im Wortlaut (Daten der Empfängerin weggelassen):
“Datenschutzrechtliche Selbstauskunft nach DSGVO
Sehr geehrte Frau Y,
hiermit erteilen wir Ihnen die datenschutzrechtliche Selbstauskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO:
a) Auflistung der Daten, die über Ihre Person konkret gespeichert und verarbeitet werden:
Es wurden bis zum heutigen Tag keine personenbezogenen Daten von Frau X Y, WWW .., 55543 Bad Kreuznach, bei uns gespeichert. Der Stadtverwaltung Bad Kreuznach liegt kein angemeldetes Gewerbe während des Erhebungszeitraums des Fremdenverkehrsbeitrags oder des Tourismusbeitrags vor. Eine Beitragspflicht gemäß der Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags vom 02.11.2015 sowie gemäß der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags vom 19.02.2016, konnte unter den von Ihnen gemachten Angaben nicht festgestellt werden. Sollten Sie einer beitragspflichtigen Tätigkeit unter dieser oder einer anderen Firmierung nachgehen, so bitten wir dies auf der beigefügten Umsatzerklärung anzugeben und bis zum 31.07.2018 an uns zu schicken. Anbei erhalten Sie die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Stadt Bad Kreuznach vom 02.11.2015, die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags der Stadt Bad Kreuznach vom 19.12.2016, sowie die dazugehörigen Beleihungen.
b) Der Verarbeitungszweck Ihrer Daten:
Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags der Stadt Bad Kreuznach (Satzung vom 02.11.2015)
Erhebung des Tourismusbeitrags der Stadt Bad Kreuznach vom (Satzung vom 19.12.2016)
c) Kategorien personenbezogener Daten:
erforderliche personenbezogene Daten: keine
erforderliche grundstücksbezogene Date: keine
d) Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die Ihre Daten bereits erhalten haben oder zukünftig noch erhalten werden:
gegebenenfalls im Widerspruchsverfahren der Stadtrechtsausschuss Amt für Recht und Ordnung, Brückes 2 -8, 55545 Bad Kreuznach (rechtsamt@bad-kreuznach.de)
e) Angaben über die Dauer für die Speicherung Ihrer Daten:
Für die Dauer der Beitragspflicht des Tourismusbeitrags und des Fremdenverkehrs-beitrags sowie 10 Jahre Aufbewahrungsfrist nach Erstellung des Bescheides
f) Hiermit bestätigen wir Ihnen Ihre Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, ebenso wie Ihr Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO und Ihr Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
g) Ihre Daten werden uns mitgeteilt von der Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Amt für Recht und Ordnung, Brückes 2 – 8, 55545 Bad Kreuznach, aus dem Gewerbemelderegister, den bei der Stadt Bad Kreuznach vorliegenden Unterlagen über An- und Abmeldungen sowie Änderungsmeldungen von Gewerbebetrieben
h) Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO besteht nicht.
i) Ihre personenbezogenen Daten werden weder an ein Drittland noch an eine internationale Organisation übermittelt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag”