Auskunftsformular: Datenschutzanfrage an GuT

Am 15.10.15 hat der Rat der Stadt den Fremdenverkehrsbeitrag für 2016 beschlossen. Und am 15.12.16 den Tourismusbeitrag ab dem 1.1.17. Das ist jetzt über 2,5 bzw 1,5 Jahre her. Trotzdem sind für 2016 über 1.000 Bescheide und für 2017 über 4.000 Bescheide noch gar nicht verschickt. Was hat die GuT in dieser Zeit getan? Mehrfach auf Presseanfragen und zuletzt Anfang März 2018 hat deren Geschäftsführer Dr. Michael Vesper dem Finanzausschuss das ganz offen erklärt: seine GmbH hat Daten gesammelt. In bestem Verwaltungsdeutsch hiess das damals: “aus heterogenem Material eine Datenbank aufgebaut”.

Soweit so un-GuT. Während wir bei Facebook und Co viele Daten teils unbewusst freiwillig herausgeben, trifft dies auf die Beitragserhebung abgesehen von der Umsatzzahl nur in Ausnahmefällen zu. Welches “Material” erfasst und welche Daten gesammelt wurden, woher diese stammen und was mit ihnen geschieht – das alles sind offene Fragen ohne Antworten. Fakt ist, dass zB Personen Umsatzanfragen von der GuT bekommen haben, die ein früher ausgeübtes Gewerbe längst abgemeldet hatten.

 

Welche Daten sind erfasst?

Und in jeden Fällen, in denen die GuT mangels Umsatzmitteilung geschätzt hat, wurden für diese Schätzung Daten erhoben. Ein Schätzprotokoll mit vielen Detailangaben musste erstellt werden. Vor dem Stadtrechtsausschuss hat die GuT am 23.3.18 dazu umfangreiche Ausführungen gemacht (diese Seite berichtete unter “Valentinos Widersprüche im Stadtrechtsausschuss diskutiert”). Da heute kaum einer weiss, was die GuT über ihn erfasst hat, bietet die EU eine tolle Lösung: eine Anfrage gemäss DSGVO (europäische Datenschutzgrundverordnung). Die ist seit Ende Mai 2018 unmittelbar anwendbares Recht. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich gern an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, einen Steuerberater oder die Verbraucherschutzzentrale.

 

Download: Anfrage Datenschutz an GuT GmbH

 

Oder verwenden Sie einfach das vom Rechtsanwalt Jan Tobias Hüwel von der Kanzlei Rechtsanwälte Zickmann & Keßler (Bad Kreuznach) erarbeitete Musterformular: ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, kopieren und bei der GuT am Fürstenhofplatz vis-a-vis vom Kurhaus (zwischen Crucenia-Therme und Hotel Fürstenhof) abgeben und sich die Abgabe auf der Kopie bestätigen lassen. Oder an die GuT faxen: (0671) 83600-85 und den Faxbeleg als Beweis für die erfolgreiche Sendung sichern. Bitte geben Sie diese Information und das Formular an jeden weiter, für den diese Frage von Interesse sein könnte.

 

Rechtsanwalt Hüwel stellt dazu fest: “Im Prinzip haben alle volljährigen EinwohnerInnen Bad Kreuznachs das Recht zu erfahren, ob sie – wie und warum auch immer – in der GuT-Datenbank erfasst sind. Gerade vor dem Hintergrund der kürzlich in Kraft getretenen DSGVO und der damit wieder in den Fokus der Medien und der Öffentlichkeit gerückten Frage, weshalb wer welche Daten über eine Person speichert und verwendet, stehen viele Personen diesem so wichtigen Thema wieder aufgeschlossen gegenüber. Kein vernünftig denkender Mensch kann eine Datenkrake wollen, die erstmal persönliche Daten sammelt und dann anlasslos speichert. Konkret betroffen sind aber alle, die ein Gewerbe in Bad Kreuznach angemeldet haben oder hatten, Freiberufler, Handwerker usw. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können auf dem Weg über die Anfrage klären, ob nur ihre GmbH/UG/AG erfasst wurde oder auch sie persönlich. Wir hatten zwar schon in der Vergangenheit die Möglichkeit der Auskunft, jedoch wurde diese nicht sehr oft genutzt. Mit den neuen Möglichkeiten der DSGVO kann jeder Betroffene nun effektiv gegen Datensammelwut vorgehen.”