SPD verhindert Aussprache

Die Genossen sagten “Nein”. Daher kam der CDU-Antrag für die Abschaffung des Tourismusbeitrages nicht auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 14.6.18. Zwar stimmten bei Enthaltung der Grünen die anderen Fraktionen mehrheitlich für die Aufnahme. Aber das erforderliche 2/3-Quorum wurde verfehlt. “Aufgeschoben ist nicht aufgehoben” tröstete Antonio Valentino CDU-Fraktionschef Werner Klopfer, der unterstützt von der Mittelstandsvereinigung den Meinungsumschwung bei seinen Parteifreunden herbeigeführt hatte.

 

Nun am 30. August 2018

Hatte die CDU 2015 und 2016 noch für die Einführung von Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitrag gestimmt möchte sie ihn nun mit Wirkung zum 1.1.18 wieder abschaffen. Ein solcher Beschluss ist jetzt in der Sitzung des Stadtrates nach der Sommerpause möglich. Am 30. August 2018 kann die SPD die Behandlung des Antrages der Christdemokraten nicht mehr blockieren. Dann reicht auch eine einfache Mehrheit der 45 stimmberechtigten Mitglieder (44 gewählte Ratsmitglieder plus Oberbürgermeisterin). Schon vor Beginn der Sitzung hatte Valentino bei Dr. Kaster-Meurer seine Frage für die Einwohnerfragestunde eingereicht. Er wollte wissen, ob diese als Ehefrau des SPD-Ratsmitglieds Günter Meurer, der das möglicherweise beitragspflichtige Geschäft Ofen-Freund betreibt, aus diesem Grund nach § 22 der Gemeindeordnung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist.

 

OBin: zwei Ratsmitglieder befangen

Für sich selbst sah die Oberbürgermeisterin dieses Problem nicht. Sie sei zwar “betroffen”, wie viele andere auch, aber nicht im rechtlichen Sinne “befangen” (siehe untenstehendes Zitat aus dem Kommunalbrevier). Aber für die beiden CDU-Fraktionsmitglieder Tina Franzmann und Anna Roeren-Bergs sehe das anders aus. Daher forderte sie beide Ratsfrauen auf an der Abstimmung nicht teilzunehmen. Der Ausschliessungsgrund gegen Franzmann sei deren Tätigkeit als Mitarbeiterin der GuT GmbH. Rechtsanwältin Roeren-Bergs sei auszuschliessen, weil diese als Landesgeschäftsfüherin der DEHOGA Rheinland-Pfalz tätig ist. Aber auch wenn beide hätten mitstimmen dürfen und Mirko Kohl sich nicht der Stimme enthalten hätte wäre es zur nötigen qualifizierten Mehrheit nicht gekommen. Denn mit der SPD stimmten auch Dr. Herbert Drumm und die Oberbürgermeisterin gegen den CDU-Antrag.

 

“Rückwirkend aufheben”

Antonio Valentino freut sich zwar, dass sechs Monate nach seinem juristischen Angriff auf den Tourismusbeitrag dieser auch im Stadtrat auf kräftigen Gegenwind stösst. Aber für ihn geht es nur noch darum, wer die Abgabe schneller abschafft: die Kommunalpolitik oder das von ihm angerufene Verwaltungsgericht. Und natürlich geht es ihm auch um die Jahre 2016 und 2017, für die nach dem bisherigen Antrag der CDU die Abgabe ungebremst kassiert werden soll. “Unmöglich” findet das Valentino. “Ich kann doch nicht im Sommer 2018 sagen, für dieses Jahr fordere ich nichts mehr, weil genug Geld da ist – und dann verschicke ich im Herbst Bescheide für 2016 und 2017”. Es gebe nur einen sozialverträglichen und korrekten Weg: beide Satzungen für 2016 und 2017 ersatzlos rückwirkend aufzuheben und den Leuten ihr Geld zurückzuüberweisen.

 

“Abgrenzung schwierig”

Im Kommunalbrevier des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e.V. wird zum Thema des § 22 “Ausschliessungsgründe” ausgeführt:

“Der § 22 bezweckt den Ausschluss wegen eines individuellen Sonderinteresses. Davon zu unterscheiden ist die Vertretung von Gruppeninteressen, die dem Wesen der repräsentativen Demokratie entspricht. Deshalb besteht generell kein Mitwirkungsverbot, wenn Mandatsträger von einer gemeindlichen Entscheidung lediglich als Angehörige einer Berufsgruppe (z. B. „die Handwerker“, „die freiberuflich Tätigen“, „die Gastronomen“) oder eines Bevölkerungsteils (z. B. „die Senioren“, „die Grundstückseigentümer“, „die Hundehalter“) betroffen sind, deren gemeinsame Belange berührt werden. In der Regel kann dies nur ein größerer Personenkreis sein, wobei als Bevölkerungsteil oder Berufgruppe ein nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis zu verstehen ist. Die Abgrenzung, ob es um ein individuelles Sonderinteresse oder nur um ein insofern unschädliches Gruppeninteresse geht, kann im Einzelfall sehr schwierig sein, insbesondere in kleineren Gemeinden.”