Die OBin und die Fähre

“Ich weiss nicht wie das Boot in meinen Haushalt gekommen ist” bekannte Dr. Kaster-Meurer. Und auch den Grund dafür, warum trotz vorhandener Mittel die neue Fähre 2016 nicht beschafft wurde, konnte sie nicht benennen. Durch geduldiges und konsequentes Nachfragen in mehreren Sitzungen und Gesprächen brachte die Bad Münsterer Ortsvorsteherin Dr. Bettina Mackeprang Licht in das Dunkel des Verwaltungsgestrüpps. Nach wochenlangem Hin- und Her steht jetzt fest: Die neue Fähre ist zwar im Etat Stadtumbau West (zuständig: die Oberbürgermeisterin) eingestellt, wird aber verwaltungstechnisch vom Liegenschaftsamt geführt (zuständig: Beigeordneter Schlosser).

 

35.000 Euro von Kuna-Stiftung

Dort sind aber keine Haushaltsmittel eingestellt, weshalb Markus Schlosser in der Stadtratssitzung am 14.6.18 eindringlich um einen Ausschuss- oder Stadtratsbeschluss bat, der ihm eine Ausschreibung und Beschaffung ermöglicht. Zusätzliche Mittel seien als Sicherheitsreserve erforderlich, damit trotz der grosszügigen Zuwendung der Kuna-Stiftung (zuständig: Dr. Mackeprang) für die Fähre für den Fall eines über den 35.000 Euro liegenden Ausschreibungsergebnisses bezahlt werden kann. Unklar blieb, warum die Kuna-Stiftung die Fähre nicht einfach selbst beschaffte – und dann der Stadt oder dem Fährmann zur Verfügung stellte.

 

Schwarzarbeit?

Die alte Fähre befindet sich nunmehr auf dem Gelände des Bauhofes (zuständig: Bürgermeister Heinrich) und harrt dort auf eine Untersuchung die klären soll, ob eine Reparatur kostengünstig durch Stadtschlosser möglich ist. Hoffen wir mal, dass das nicht die Kreishandwerkerschaft (zuständig: Geschäftsführer Schlau) auf den Plan ruft unter dem Stichwort “Schwarzarbeit”. Das soll auf keinen Fall eine Anspielung auf des Bürgermeisters früheres Parteibuch sein. Sondern meint den Tatbestand der “unberechtigten Handwerksausübung”. Dazu gehört z.B. auch die Ausübung eines Handwerks (hier: Metallbauer, früher auch Schlosser genannt, ohne damit den Beigeordneten zu meinen), wenn die entsprechende Berechtigung samt Mitgliedschaft in der Handwerkskammer fehlt. Und HWK-Beiträge zahlt der Bauhof ausweislich des Haushaltsplanes nicht …