Sieg! Verwaltungsgericht stoppt GuT

Die GuT darf die gegen Antonio Valentino festgesetzten Tourismusbeiträge nicht vollstrecken. Das hat das von dem Bad Kreuznacher Gastronom angerufene Verwaltungsgericht Koblenz in einer heute mitgeteilten Entscheidung (Az: 2 L 48/18) am 28. Mai 2018 bestimmt. Es “liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmässigkeit des angegriffenen Bescheides vor”. Diese Zweifel bestehen in Form “rechtlicher Bedenken an der Rechtmässigkeit der der Erhebung des Tourismusbeitrages zugrunde liegenden Satzung betreffend den Beitragssatz”.

Dessen wirksame Festsetzung stellt das Gericht in Frage, weil weder GuT noch die Stadt Unterlagen vorgelegt haben, aus denen sich ergibt, “dass dieser Festsetzung eine Kalkulation zugrunde gelegen hat”. Daraus schlussfolgern die Richter: “Nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand kann ein Verstoss gegen das Verbot der Aufwandsüberschreitung vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden”. Auch den Grund für diese Feststellung benennt das Gericht offen und unverblümt: weder GuT noch Stadt “sind auf die umfangreichen Ausführungen des Antragstellers … eingegangen; insoweit liegt auch eine nur pauschale Zusammenfassung der Einnahme- und Ausgabepositionen nicht vor “.

GuT muss Kosten tragen

Und dann das richterliche Fazit: “Aus diesem Grund war die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Tourismusbeitragsvorausleistungsbescheid vom 22.11.17 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.5.18 anzuordnen, ohne dass es auf die zahlreichen weiteren Rügen des Antragstellers gegen die Satzung sowie die von der Antragsgegnerin vorgenommene Schätzung seines Umsatzes noch entscheidungserheblich ankam”. Folgerichtig legte das Gericht die Kosten des Verfahrens zu 100% der GuT auf. Gegen diesen Beschluss kann die GuT innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

Valentino freut sich

“Das ist der Anfang vom Ende des Tourismusbeitrages in seiner jetzigen Form” frohlockt Valentino. In der Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 23.3.18 hatte GuT-Geschäftsführer Dr. Vesper noch erklärt, er wolle vom Verwaltungsgericht lernen. Das kann er jetzt. Das Gericht legt in seinem Beschluss auf neun Seiten dar, warum das bisherige Vorgehen von GuT und Stadt auf rechtliche Bedenken stösst. Und die am 23.3.18 getroffene, Valentino aber erst über zwei Monate später am 24.5.18 mitgeteilte Entscheidung des Stadtrechtsausschusses ist damit auch vom Tisch.

Musterformular kommt

Auf die gravierenden Defizite bei der Kalkulation der Stadt weisst diese Seite schon seit Monaten hin: u.a. am 16. März 2018 mit dem Beitrag “Kein Witz: Tourismusbeitrag soll auch Bäderhaus-Defizit verringern” und am 19. März 2018 unter der Überschrift “Verräterische Zahlen”, nachzulesen unter “Weitere Themen und Informationen”. Weitere Informationen werden folgen. In der kommenden Woche wird Antonio Valentino auf dieser Seite sein “Musterwiderspruchsverfahren für alle” vorstellen. Damit wird allen Beitragsschuldnern ohne jedes Kostenrisiko ermöglicht von seinem Erfolg zu profitieren.

Vorfreude auf Normenkontrolle

Natürlich handelt es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Anordnung “nur” um eine vorläufige Entscheidung in einem Eilverfahren. Und diese stützt sich nur auf einen einzigen Punkt. Aber da sich die Richter dafür mehr als vier Monate Zeit genommen haben und Valentinos Steuerberater Martin Reiber noch ein gutes Dutzend weitere, schwerwiegende Argumente vorgetragen hat, ist er sich sicher: “diese Entscheidung wird auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben”. Und dann ist da ja noch das Normenkontrollverfahren. Darauf freut sich Reiber: “das wird Klarheit bringen und vielen Städten und Gemeinden helfen es besser zu machen als Bad Kreuznach”. Also war die gute Laune, die Reiber und Valentino schon am 10. Januar 2018 hatten, als sie den Normenkontrollantrag persönlich beim OVG in Koblenz abgaben, wohl begründet:

Widerspruchsführer bitte melden!

Antonio Valentino ruft alle Empfänger von Fremdenverkehrs- und Tourismusbeitragsbescheiden auf, vor allem jene, die schon in 2016 und 2017 Widerspruch eingelegt haben, sich so schnell wie möglich mit ihm in Verbindung zu setzen. Einfach eine Email senden an: tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.de oder eine Kopie des Bescheides bzw des Widerspruches im Ponte Vecchio, Viktoriastr. 26, 55543 Bad Kreuznach abgeben oder in den Briefkasten werfen. Der wird ab heute täglich geleert.