Neuauflage ohne Bad Kreuznach

Wenn der Heilbäderverband seine “Handlungshilfe” neu auflegt wird Bad Kreuznach nicht mehr als “Praxisbeispiel” angeführt. Das hat deren Projektmanager Matthias Hollmann am 16.5.18 schriftlich mitgeteilt. Antonio Valentino hatte sich im März an den Tourismus und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. gewandt, weil in deren aktueller Broschüre eine Vielzahl falscher Angaben zur Vorgehensweise in Bad Kreuznach gemacht werden. Diese Seite berichtete über die Existenz der von der Stadtverwaltung der örtlichen Öffentlichkeit und den Entscheidungsträgern nicht bekannt gemachten Studie unter der Überschrift “Zweiter Anlauf Stadtrechtsausschuss am Freitag 23.3.18” bereits am 21. März und veröffentlichte auch den Link zu dem lesenswerten Dokument als Landtagsdrucksache. Die falschen Angaben beruhten auf “Veränderungen, die sich nach der Drucklegung ergeben haben”, teilte Hollmann mit.

 

Dies ist der Valentino-Brief an den Heilbäderverband vom 21. März 2018 im Wortlaut: “Nachhaltige Finanzierung kommunaler touristischer Aufgaben – eine Handlungshilfe

 

Sehr geehrte Damen und Herren, also für uns ist Ihre Schrift in der Tat eine Handlungshilfe. Und wir können uns gut vorstellen, dass Kommunen, die sich an Ihren Hinweisen orientieren, Tourismusbeiträge mit hoher Akzeptanz werden durchsetzen können. Aber wo wird VOR Einführung der Abgabe in dem von Ihnen beschrieben Umfange informiert und dargelegt? Wo werden Bürgerinnen und Bürger interessiert und mobilisiert, um die Zusammenhänge zwischen Tourismusaufwendungen und deren Profiteuren greifbar zu machen?

Also ich kann Ihnen sagen, wo dies nicht geschieht. In Bad Kreuznach. Warum hier viele Ihrer wertvollen Anregungen schlicht ignoriert wurden und werden weiss ich nicht. Noch heute, nach einer beispiellosen dreimonatigen Kritik- und Widerspruchswelle, wird weder von der Stadtverwaltung noch von der in Ihrer Handlungshilfe vorgestellten GuT in dem von Ihnen als notwendig und wünschenswert dargelegten Umfange informiert. Und statt – wie Sie es richtigerweise anregen – mit dem Thema offensiv umzugehen, auf Beitragspflichtige zuzugehen, wird wörtlich “abwarten” zum Prinzip erhoben (Presseerklärung der Stadt Bad Kreuznach vom 22.2.18, nachzulesen auf deren Seite).

Was bringt Ihre Handlungshilfe, wenn diese vor Ort nicht beachtet wird, wenn die Verantwortungsträger vor Ort es besser zu wissen glauben, als Ihre Fachleute? 

Wir stellen derzeit einen Soll – Ist – Vergleich zwischen Ihrer Handlungshilfe und dem, was hier in Bad Kreuznach geschah und geschieht her. Vorläufiges Fazit: fast nichts, von dem, was Sie empfehlen und raten, wurde hier umgesetzt. Definitiv fest steht nur, dass hier – wie von Ihnen aufgelistet – die öffentlichen Toilettenanlagen in die Aufwandskalkulation aufgenommen wurden. Sie werden verstehen, dass wir das nicht so einfach abhaken können und prüfen lassen. Aber in dem Punkt hat Bad Kreuznach immerhin auf Sie gehört.

 

Zum Schluss eine Bitte: der Beitrag über die Erfahrungen in Bad Kreuznach gibt die Wirklichkeit vor Ort so verzerrt wieder, dass es schlicht unverantwortlich wäre diesen Passus weiter zu verbreiten. Bitte löschen oder aktualisieren sie ihn. Auch im Interesse von Herrn Dr. Vesper und der GuT. Denn was da steht stimmt einfach nicht. Die GuT geht von 4.700 (und nicht von 2.000) Veranlagungsfällen beim Tourismusbeitrag aus (bei knapp über 50.000 EinwohnerInnen). Und es gibt neben zwei Normenkontrollanträgen nur ein einziges Widerspruchsverfahren vor dem Stadtrechtsausschuss und nur zwei Verfahren nach § 80 Abs 5 VwGO beim VG Koblenz. Ein Normenkontrollantrag ist von einer Rechtsanwaltskanzlei. Alle anderen vier Verfahren werden ausschliesslich von mir geführt. 3 davon (Stadtrechtsausschuss und 2 x Eilverfahren) führe ich nicht in der Hoffnung zu gewinnen. Ich führe diese Verfahren um endlich die Herausgabe jener Informationen zu erreichen, von denen Sie schreiben diese sollten am Beginn der Einführung der Abgabe gegeben werden. Und das klappt bisher ganz gut. So bin ich in der Lage im Normenkontrollverfahren und in den Hauptsacheverfahren wirklich jeden Aspekt zu beleuchten. Da ich mit Politik nichts am Hut habe ist meine Argumentation auch nicht politisch, wie Ihnen Herr Dr. Vesper sicher gern bestätigen wird. Demzufolge werden die Leser Ihrer Handlungshilfe in die Irre geführt, weil die realen Probleme (nämlich zB die Nichtbeachtung der Ratschläge Ihrer Handlungshilfe unter Ziffer 1 und 2) nicht dargestellt werden.

 

Seit dem ich meine Internetseite tourismusbeitrag-so-nicht.de ins Netz gestellt habe erhalte ich aus dem ganzen Bundesgebiet – auch aus Rheinland-Pfalz – Anfragen. Und dass, obwohl ich die nunmehr vorliegenden Muster für Widersprüche, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung samt Begründungsmustern und Argumentationsketten, die mein Steuerberater und mein Rechtsanwalt für mich erarbeitet haben, noch gar nicht eingestellt habe. Wenn Sie wollen, dass Ihre Handlungshilfe praktisch zu etwas führt, dann lassen Sie andere Kommunen aus dem Fehlern der Bad Kreuznacher Verwaltung lernen. Angesichts der wie noch nie sprudelnden Einnahmen durch Gewerbesteuer und ständig steigende Anteile an der Umsatz- und Einkommensteuer packt heute keine Kommunalverwaltung das Thema Tourismusbeitrag neu an. Aber die Zeiten werden sich ändern. Sparen fällt öffentlichen Verwaltungen sehr schwer. Dann fehlt das Geld irgendwann – und der neue § 12 KAG wird dann für viele attraktiv werden. Für diesen Tag lohnt es sich jetzt genau zu schauen was ist der Grund für das Versagen in Bad Kreuznach.

Mit freundlichen Grüssen Antonio Valentino”

 

Und hier die Antwort des Heilbäderverbandes vom 16.5.18:

“Sehr geehrter Herr Valentino, vielen Dank für Ihr Schreiben zu unserer Broschüre „Nachhaltige Finanzierung kommunaler touristischer Aufgaben – eine Handlungshilfe“.

Mit der Handlungshilfe informieren wir interessierte Kommunen über die Möglichkeiten zur Finanzierung touristischer Aufgaben in Rheinland-Pfalz. Die grundlegenden Schritte zur Umsetzung des Tourismus- und / oder Gästebeitrages ergeben sich aus den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen, wie wir Sie in der Broschüre angeben. Hieran ist jede Kommune natürlich gebunden. Ergänzend hierzu machen wir Vorschläge für unterstützende Maßnahmen, die bei der Umsetzung und Einführung dieser Instrumente hilfreich sein können. Diese Empfehlungen basieren auf praktischen Erfahrungen und Einschätzungen von Experten, die in diesem Bereich beratend tätig sind. Nicht jede Vorgehensweise ist dabei unmittelbar in der gleichen Art und Weise auf andere Orte übertragbar. Das tatsächliche, konkrete Vorgehen zur Umsetzung ist jeweils auf die örtliche Situation abzustimmen und entsprechend anzupassen. Welche konkrete Vorgehensweise letztlich gewählt wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Ortes.

Die aufgeführten Praxisbeispiele zeigen, welche Erfahrungen einzelne Orte bei der Umsetzung der unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente gemacht haben. Da es sich oft um längere Entwicklungsprozesse handelt, ist es nicht untypisch, dass sich die Rahmenbedingungen im weiteren Verlauf verändern. So ist dies offenbar auch in Bad Kreuznach der Fall. Auf Rückfrage hat uns Herr Dr. Vesper Ihre Angaben zur aktuellen Zahl der Veranlagungsfälle bestätigt. Zum Zeitpunkt der Drucklegung unserer Broschüre waren die angegebenen Zahlen mit Bad Kreuznach jedoch so abgestimmt. Die Änderungen, die sich danach ergeben haben, konnten wir in der vorliegenden Auflage der Broschüre jedoch nicht mehr berücksichtigen. Im Falle einer Neuauflage werden wir das erwähnte Beispiel aus den Ausführungen herausnehmen, für die derzeit vertriebene Auflage ist dies jedoch nicht mehr möglich.

Wir bedanken uns für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen aus Koblenz  Tourismus und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V.

i.A. Matthias Hollmann Projektmanagement”