Fettabscheider am 8. Mai im Finanzausschuss?

Ende April wurde im Stadtrat nicht diskutiert, nur verwiesen. Und versprochen, dass die Vorklärung der Fettabscheiderfrage schnellstmöglich im Finanzausschuss erfolgt. Trotzdem standen die entsprechenden Anträge von SPD, CDU und FDP nicht auf der Tagesordnung für dessen Sitzung am 8. Mai. Antonio Valentino fand das nicht richtig. Am 2.5.18 bat er den zuständigen Bürgermeister Heinrich daher mit dem unten im Wortlaut wiedergegebenen Schreiben die Tagesordnung des Finanzausschusses um diesen Punkt zu ergänzen.

Der Finanzausschuss tagt öffentlich am Dienstag den 8.5.18 um 17.30 Uhr im Else-Liebler-Haus (Stromberger Strasse 1). Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Annahme von Spenden, der Kauf eines Kastenwagens, ausser- und überplanmässige Mittelbereitstellungen und die Änderung der Gesellschaftsverträge zweier städtischer Gesellschaften. Und hier der Brief an den Bürgermeister im Wortlaut:

 

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Einladung für die Sitzung des Finanzausschusses für den 8.5.18 habe ich entnommen, dass im öffentlichen Teil die vom Stadtrat zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesenen Anträge der SPD, CDU und FDP zum Thema Fettabscheider bisher nicht auf der Tagesordnung stehen. Ich hatte mich am 26.4.18 eigens in die Kreisverwaltung bemüht, um die Beratung dieses Themas verfolgen zu können. Würde die Thematik nicht in der Mai-Sitzung des Finanzausschusses behandelt könnte dies vor der Sommerpause nur noch am 5.6.18 erfolgen. Da aber der Hauptausschuss die Tagesordnung für die Juni-Stadtratssitzung schon am 4.6.18 beschliesst wäre eine Beratung und Beschlussfassung einer neuen Stadtratstagesordnung mit dem Punkt “Abwassersatzung” in der Juni-Sitzung nur mit einer 2/3-Mehrheit möglich. Es sei denn, die Verwaltung näme vorsorglich einen entsprechenden Punkt auf die Tagesordnung bevor der Fachausschuss beraten und entschieden hat – eine in dieser strittigen Frage durchaus nicht unproblematische Vorgehensweise. 

Sie und auch die Oberbürgermeisterin hatten aber in der Sitzung des Stadtrates am 26.4.18 eine zeitnahe Behandlung des Themas zugesagt. Erfolgte ein Stadtratsbeschluss erst nach der Sommerpause würde diese Zusage nicht eingelöst.

Daher erlaube ich mir als Bürger der Stadt Bad Kreuznach anzuregen, dass Sie die Tagesordnung des Finanzausschusses für die Sitzung am 8.5.18 um den Punkt “Abwassersatzung / Fettabscheider, Anträge von SPD, CDU und FDP” ergänzen und so eine zeitnahe Neuregelung und / oder Klarstellung und eine Beschlussfassung in der Stadtratssitzung im Juni 2018 ermöglichen, ohne dass es eines Platzhalter-Tagesordnungspunktes und / oder einer 2/3-Mehrheit für eine Tagesordnungsänderung bedarf.

In der Sache bestätige ich Ihnen, was ich auch auf meiner Internetseite tourismusbeitrag-so-nicht.de öffentlich erklärt habe, dass nämlich viele Berufskollegen, mit denen ich in Kontakt stehe, die Initiative der Stadt für den Einbau von Fettabscheidern positiv sehen.  In der Diskussion darüber sollte deutlich gemacht werden, dass der Schaden an Rohren und Kanälen von allen zu tragen ist und daher jene, die anders als der normale Wohnbürger mit der Einleitung von Ölen und Fetten Geld verdienen, selbstverständlich als Verursacher angehalten werden müssen ihren Schadenverhinderungsbeitrag zu leisten. Ggf kann hier für Kleinbetriebe ein angemessener Zuschlag auf das Abwasserentgelt als Wahl-Alternative zu baulichen Veränderungen in Frage kommen. Eine solche Wahlmöglichkeit würde die Behauptungen all jener ausräumen, die eine unverhältnismässige Belastung behaupten, weil sie ja nur noch soundsoviel Jahre gewerblich tätig sein wollen usw. Würden aber gewerbliche Einleiter (wie es in den Anträgen anklingt) mit der Behauptung, es ist ja nur ganz wenig Fett und Öl, sowohl vom Einbau von Fettabscheidern als auch von der Alternative von Beitragszuschlägen freigestellt, wäre dies gegenüber den Wohnhaushalten und den gewerblichen Einleitern mit Fettabscheider (und den entsprechenden Kosten) eine Ungerechtigkeit, die die Betroffenen nicht einfach so hinnehmen werden.

Abschliessend bitte ich sie um eine kurze Information, wie ich den TOP 8 der Sitzung des Finanzausschusses verstehen darf. Da nur Personalangelegenheiten, Grundstücksgeschäfte und sehr wenige sonstige Fälle in Fachausschüssen nichtöffentlich behandelt werden dürfen frage ich an: um welchen Fall handelt es sich vorliegend? Für die Zukunft rege ich an, dass Sie in den Einladungen zu solchen Punkten ergänzend festhalten, um welchen Beratungsgegenstand es sich handelt. Denn die bisherige Praxis kann zu Missverständnissen und – vermeidbaren – Beschwerden führen.

Mit freundlichen Grüssen

Antonio Valentino”