Zweiter Anlauf Stadtrechtsausschuss am Freitag 23.3.18

Die Presseerklärung im Wortlaut:

Am Freitag den 23.3.28 tagt um 11 Uhr der Stadtrechtsausschuss im Else-Liebler-Haus. Verhandelt werden in öffentlicher Sitzung meine Widersprüche gegen die Bescheide über Fremdenverkehrsbeitrag 2016 und Tourismusbeitrag 2017. Die letzte Sitzung am 23.2.18 musste leider abgebrochen werden, weil ein Mitglied des Aufsichtsrates der GuT GmbH als Beisitzer im Stadtrechtsauschuss saß. Die Sitzung am Freitag dieser Woche wurde diesbezüglich besser vorbereitet. Ich gehe daher davon aus, dass das Gremium in dieser Woche beschlussfähig ist.

Mir ist es sehr wichtig, dass mit der Sitzung des Stadtrechtsausschusses die Möglichkeit besteht ein Bad Kreuznacher Problem auch in Bad Kreuznach zu entscheiden. Wie ich bereits vor einem Monat mitgeteilt habe, tagt der Stadtrechtsauschuss ja nicht auf Initiative der Stadt, sondern auf meine hin. Ich hätte im Januar und Februar 2018 einfach nur keine Sitzung verlangen müssen, dann hätte es den ersten Versuch am 23.2.18 nicht gegeben. Und dann hätte ich Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben können, weil mein Widerspruch vom 28.11.17 datiert und ich nach 3 Monaten ohne Entscheidung des Stadtrechtsausschusses direkt hätte nach Koblenz gehen können.

Der Tourismusbeitrag ist für mich und viele andere in der Stadt längst zu einem Symbol für jene Stadtpolitik geworden, die sich zwar bürgerfreundlich und volksnah gibt, aber inhaltlich an alten ausgrenzenden Verhaltensmustern festhält. So wie beim Tourismusbeitrag ohne ausreichende Information den Beitragszahlern einfach etwas vorgesetzt wird nach dem Motto “friss oder stirb”, so erfolgt auch in anderen – nicht allen – kommunalen Politikbereichen die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger nur, wenn überhaupt, formal. Ein Werben um das Interesse und das Mitmachen der Einwohner findet bei wichtigen Themen nicht im notwendigen Umfang statt.

Interessant ist wie der rheinland-pfälzische Landtag die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sieht. Immerhin war es ja die Landespolitik, die durch die Veränderung im Kommunalabgabengesetz KAG in 2015 die Satzungen in Bad Kreuznach überhaupt erst möglich gemacht haben. Vielleicht ist für Ihre Leserinnen und Leser, Zuhörerinnen und Zuhörer und Zuseherinnen und Zuseher von Interesse, wie man sich in Mainz die Einführung eines Tourismusbeitrages vorstellt. Um den Kommunen zu helfen hat das Land viele hunderttausend Euro ausgegeben und von Fachleuten eine Handlungshilfe dazu erarbeiten und mit der Vorlage EK 17/1 – 33 vom 14. Dezember 2017 an die Mitglieder der zuständigen Landtags-Enquete-Kommission verteilen lassen. Die entsprechende Landtagsdrucksache können Sie unter

www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/1-33-17.pdf

einsehen. Ich habe da wunderbare Aussagen gefunden. Zum Beispiel unter der Überschrift “Einbindung von Leistungsanbietern und Gewerbetreibenden”:

“Jenseits des formal erforderlichen Verfahrens ist es sinnvoll, touristische Leistungsanbieter und sonstige Gewerbetreibende zumindest umfänglich über die Einführung von Tourismus- und Gästebeiträgen zu informieren und „mitzunehmen“. Dabei sollte es nicht nur bei einer allgemeinen Information zur Beitragserhebung bleiben. Vielmehr ist es erforderlich, die Hintergründe der Beiträge, die vorgesehene zweckgebundene Verwendung und v.a. den Nutzen, den verschiedene Wirtschaftsbranchen und Gewerbetreibende von der Tourismusfinanzierung haben, möglichst gut aufbereitet, praxisnah und so konkret wie möglich darzustellen.”

Genau das wurde in Bad Kreuznach jahrelang angemahnt – aber von der Verwaltung verweigert. Immer wieder haben die Betroffenen und sogar Stadtratsmitglieder die fehlende Transparenz und unvollständige Informationen kritisiert. Passiert ist nichts. Und jetzt, nachdem ich juristischen Druck mache, da ist die Antwort der Stadt: “Wir warten das Ergebnis des Normenkontrollverfahren ab” (deren Presseerklärung vom 22.2.18). Wo bitte steht das in der zitierten Handlungshilfe: “abwarten”? Ich habs nicht gefunden …

Nächstes Zitat: “Tourismusbeitrag und Gästebeitrag müssen kalkuliert werden (Aufwandskalkulation, Deckungskalkulation und Kalkulation des Beitrags(hebe)satzes).” Diese Kalkulation wurde jahrelang unter Verschluss gehalten. Erst jetzt in meinem Normenkontrollverfahren hat die Stadt eine Art sehr einfach strukturierter Übersicht vorgelegt. Und wenn man diese liest, weiss man auch warum jetzt erst. Hätte die Stadtverwaltung das vor 2 Jahren veröffentlicht wäre sie ausgelacht worden.

Weiter wird gesagt: “Die Verwaltung stellt eine Auflistung/Aufsummierung der gemeindlichen bzw. städtischen Leistungen und Kosten für Tourismuswerbung und Tourismuseinrichtungen/-veranstaltungen auf.” Wo war diese Auflistung in den letzten drei Jahren? Öffentlich vorgetragen wurden immer nur Gesamtsummen. Auch die GuT nennt bis heute auf ihrer Seite nur Leistungen bzw Leistungsanbieter. Was warum wieviel genau kostet ist da nicht nachzulesen.

Und dann kommt in dieser Handlungshilfe genau der Punkt, den auch ich von der Stadtverwaltung gefordert habe: “Sie nimmt darüber hinaus eine Vorauswahl des Erhebungsgebietes und evtl. der Differenzierung nach Vorteilszonen für Tourismusbeitrag und evtl. für Gästebeitrag vor.” Das trifft genau mein Argument: erst mal zu schauen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes der Tourismus tatsächlich etwas bringt – und in welchen nicht. Wäre die Stadt so vorgegangen, wie es der Fachverband vorschlägt, wären die Gewerbetreibenden in den Stadtteilen Winzenheim, Planig, Bosenheim und Ippesheim, im Gewerbegebiet und in der Südstadt von Anfang an aussen vor geblieben. 

 

Interessant sind schliesslich auch die Ausführungen “Vorgehensweise zur Einführung von Tourismus- und Gästebeiträgen”. Dazu steht geschrieben: “Die Einführung von Tourismus- und Gästebeiträgen dauert üblicherweise bis zu 12 Monaten. Bei Heilbädern und Kurorten, die bislang Kur- und Fremdenverkehrsabgabe erhoben haben, ist für die Satzungsänderung zur Umstellung auf Gäste und/oder Tourismusbeitrag ein Zeitraum von mindestens drei bis sechs Monaten anzusetzen. Für die erstmalige Einführung eines Tourismusbeitrages sind mindestens sechs und bis zu 12 Monaten realistisch.”

Bad Kreuznach erhebt seit dem 1.7.14 Fremdenverkehrsbeiträge (im Stadtteil Bad Münster am Stein/Ebernburg). Man hatte also Erfahrung. Mit dem Satzungsbeschluss am 15.10.15 zum 1.1.16 war also nicht alles neu. Trotzdem wird die GuT die Beitragserhebung für 2016 erst zum Jahresende 2018 abschliessen. Drei Jahre statt drei bis sechs Monate. Das wirft doch eine Frage auf: kennt sich der Tourismus- und Heilbäderverband e.V. Rheinland-Pfalz samt seiner Fachanwälte und Spezialisten nicht aus – oder läuft da in Bad Kreuznach etwas schief?

Natürlich gibt es in der Handlungshilfe für aufmerkame Leserinnen und Leser auch noch einen “Bonustrack”. GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper kommt zu Wort. Lesen sie selbst, wie er den “Ort” und die Probleme der GuT präsentiert ….

Mit der Sitzung am Freitag hat der Stadtrechtsausschuss die Chance Fehler, die in Bad Kreuznach gemacht wurden vor Ort zu erkennen und zu korrigieren. Oder aber er macht sich selbst quasi zum “Durchlauferhitzer” zwischen Stadtpolitik und Verwaltungsgericht. Dann werden für Bad Kreuznach wichtige Entscheidungen eben in Koblenz getroffen. Auf die Qualität der Ergebnisse mag sich das positiv auswirken. Für die örtlichen Verantwortlichen wäre das ein politischer Offenbarungseid.

 

Hinweis:

Ich habe nunmehr fast drei Jahre lang intern versucht mehr Gerechtigkeit bei der Erhebung des Tourismusbeitrages zu erreichen. Die Verwaltung hat mir nicht zugehört. Meine Argumente wurden von der Verwaltung einfach beiseite geschoben. Daher musste ich den Rechtsweg beschreiten. Dabei unterstützt mich ein Team von Leuten. Diese möchten aus persönlichen oder beruflichen Gründen (zB Standesrecht) nicht namentlich in Erscheinung treten. Keiner hat politische Interessen. Keiner ist eine Person des öffentlichen Lebens. Ich bitte Sie das zu respektieren. So ist es der Wunsch meines Steuerberaters, der mich in der Verhandlung am 23.3.18 vertritt, in Ihrer Berichterstattung nicht namentlich genannt zu werden. Wenn Sie eine Quelle für Zitate oder Angaben benötigen, benennen Sie bitte mich. Denn es sind meine Verfahren. Alle anderen helfen mir, um eine bessere Lösung zu verwirklichen.

Antonio Valentino