Im Wortlaut: die Presseerklärung vom 20. Februar 2018

Die Wahrheit über den Tourismusbeitrag

Der Anfang vom Ende des Tourismusbeitrages in seiner jetzigen Form naht: am Freitag den 23.2.18 tagt um 11 Uhr der Stadtrechtsausschuss im Else-Liebler-Haus. Verhandelt werden in öffentlicher Sitzung meine Widersprüche gegen die Bescheide über Fremdenverkehrs-beitrag 2016 und Tourismusbeitrag 2017. Ganz freiwillig hat die Stadtverwaltung diesen Termin nicht angesetzt. Mein Steuerberater musste das Rechtsamt mit der Ankündigung einer Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht “motivieren”. 

Ganz unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlung ist ab sofort Schluss mit der Nichtinformation über die Hintergründe zum Tourismusbeitrag. Dem von mir beauftragten Rechtsanwalt und meinem Steuerberater ist es nach Monaten endllich gelungenen relevante Tatsachen, die die Stadtverwaltung bisher verschwiegen hat, ans Licht zu bringen. Die Wahrheit über den Bad Kreuznacher Tourismusbeitrag ist ab heute unter tourismusbeitrag-so-nicht.de für alle nachzulesen.

Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass es anders als in der öffentlichen Darstellung der Stadtverwaltung suggeriert schon heute eine dreistellige Zahl von Widersprüchen gegen die Abgabe gibt. Allein gegen den Fremdenverkehrsbeitrag 2016 wurden bisher 173 Widersprüche eingelegt (Quelle: GuT GmbH). In 99 Fällen wurde den Widersprüchen abgeholfen (Quelle: GuT GmbH). 74 offene Widersprüche (Quelle: GuT GmbH) liegen seit teilweise seit Sommer 2016 beim Stadtrechtsausschuss – ohne dass dieser auch nur einen einzigen verhandelt hätte. Das Gesetz sagt aber ganz klar, dass ein Widerspuch, dem die Verwaltung nicht abhilft, innerhalb von sechs Wochen vom Stadtrechtsausschuss zu behandeln ist. Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer ist vom Gesetz bestimmte Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses und hätte hier längst tätig werden oder aber mindestens den Widerspruchsführern erklären müssen, warum sich die Verwaltung nicht an das Gesetz hält und untätig bleibt. Das Verhalten der Stadtverwaltung ist mit dem Begriff “Rechtsverweigerung” nur unzureichend beschrieben. Ich frage mich auch, wieso GuT-Aufsichtsrat, Fachausschüsse und der Stadtrat über ein Jahr lang in dieser Sache nichts unternommen haben. Wenn ich falsch parke werde ich – vollkommen zurecht – bestraft. Die Stadtverwaltung hält sich nicht an Recht und Gesetz  – und es passiert nichts.

Ein noch grösserer Missstand ergibt sich für 2017. Denn bisher hatte die Verwaltung verschwiegen, wie wenig Bescheide überhaupt erst erlassen wurden. Fakt ist, dass von 4.432 von der GuT für 2017 ermittelten potentiellen Beitragsschuldnern bisher erst 414 (Quelle: GuT GmbH), also noch nicht einal 10 Prozent, einen Bescheid erhalten haben – über 90 Prozent also nicht! Der Satzungsbeschluss und die Beleihung (Beauftragung) zum Tätigwerden der GuT wurde am 15.12.16 gefasst, vor über einem Jahr. Und in den 13 Monaten danach schaffte die GuT nicht einmal 10 Prozent der Aufgabe. Ohne jeden Protest aus dem Stadtrat und den Parteien durfte die GuT am 4.1.18 öffentlich verkünden: “Das Erhebungsverfahren für 2017 wird bis in die zweite Jahreshälfte 2018 laufen”. Fakt ist: bis jetzt sind nur “Vorausleistungsbescheide 2017” raus. Wann kommen denn die endgültigen Veranlagungen? Und wann sollen die Vorausleistungsbescheide für 2018 ergehen? In 2020? Merkt denn niemand, dass die GuT mit der Aufgabe vollkommen überfordert ist? Das Rechtsamt hat meinem Steuerberater als Begründung für die wochenlange Nichttermierung meiner Widersprüche mitgeteilt, man sei mit anderen Sachen überlastet. Wenn das stimmt, dann liegt hier doch ein Organisationsversagen vor. Wann möchte denn die Oberbürgermeisterin ihrer Verantwortung nachkommen und diese Überlastungen beseitigen? Wie kann denn der Rat der Stadt im Dezember 2017 einen Haushalt 2018 verabschieden, die Verwaltung für ein “dickes Plus von 1,5 Milllionen Euro” loben – ohne den Fachämtern die notwendigen Mittel für deren Arbeit zur Verfügung zu stellen?

Und die Fragen werden immer lauter werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger erfahren über wie viel Geld wir beim Tourismusbeitrag tatsächlich sprechen. Allein mit den nur 414 Bescheiden für 2017 hat die GuT bereits 191.000 Euro Tourismbeiträge berechnet (Quelle: GuT GmbH). Da die GuT GmbH aus einer Reihe von Rechtsgründen keine “Rosinenpickerei” betreiben durfte, also die Auswahl der 414 mit Bescheid ausgestatteten Beitragspflichtigen rein zufällig erfolgt sein musste, darf man hochrechnen: wenn mit unter 10 Prozent der Bescheide rund 190.000 Euro berechnet wurden, dann wird man mit 100% der Bescheide rund 1,9 Millionen Beiträge berechnen. Nur zur Erinnerung: am 10. Mai 2016 bezifferte der GuT-Geschäftsführer Dr. Michael Vesper auf einer Veranstaltung der Mittelstandsvereinigung (MIT) das jährliche Defizit der GuT auf 1,7 Millionen Euro. In dieser Veranstaltung wurden die “beabsichtigten Beitragseinnahmen” mit 300.000 Euro angegeben, eine Zahl, die aber in der Beschlussvorlage des Stadtrates vom 15.12.16 zum Tourismusbeitrag für 2017 nicht mehr auftaucht. Ein Schelm, der angesichts der aktuellen Werte etwas Böses dabei denkt. 

Für 2016 (Fremdenverkehrsbeitrag), bei dem die Zahl der von der GuT GmbH ermittelten potentiellen Beitragsschuldner wegen der abweichenden Satzung nur bei etwa 2.676 Gewerbetreibenden (Quelle: GuT GmbH) liegt, sieht die Lage nicht ganz so schlimm, aber immer noch traurig aus: über 1.000 potentiell Beitragspflichtige haben noch immer keinen Bescheid. Denn die GuT hat bisher erst 936 Vorausleistungs- und 666 Festsetzungsbescheide (Quelle: GuT GmbH) erlassen. Mit denen wurden aber immerhin 296.000 Euro Beiträge  (Quelle: GuT GmbH) berechnet. Eventuell hat man dann gedacht: “296.000 liegt ja sehr dicht bei den anvisierten 300.000 Euro – da müssen wir jetzt ja keine Bescheide mehr versenden”. Dass diese Form der Beitragswillkür gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstösst und eine krasse Ungerechtigkeit gegenüber all jenen darstellt, die treu und brav gezahlt haben, hat bei der Stadt keiner bedacht. Die von der GuT GmbH mitgeteilten Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.1.18. Seit dem sich ergebende Veränderungen sind mir nicht bekannt gemacht worden.